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Lef47671
Hallo zusammen,
in meinem Heimatort möchte ich ein Grundstück erwerben, um ein Einfamilienhaus darauf zu errichten.
Ca. 60% des Grundstückes sind im Innenbereich der Ortschaft. Mehrere Personen am Bauamt meiner Heimatgemeinde haben mir das nach Einsicht in den Flächennutzungsplan bestätigt. Nachdem ich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Baumt des Landkreises stellte, bekam ich die Rückmeldung, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und deswegen eine Bebauung nur für privilegierte Vorhaben möglich wäre.
Das Haus würde ich natürlich nur in den Teil des Grundstücks stellen, der im Innenbereich liegt.
Meine Frage: Kann das Bauamt des Landkreises den Bau in diesem Fall tatsächlich mit der Begründung untersagen, dass das Grundstück im Außenbereich läge, obwohl das nicht der Fall ist? Gibts hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte oder mir empfehlen kann, wie ich weiter vorgehen sollte?
VG
in meinem Heimatort möchte ich ein Grundstück erwerben, um ein Einfamilienhaus darauf zu errichten.
Ca. 60% des Grundstückes sind im Innenbereich der Ortschaft. Mehrere Personen am Bauamt meiner Heimatgemeinde haben mir das nach Einsicht in den Flächennutzungsplan bestätigt. Nachdem ich eine Bauvoranfrage beim zuständigen Baumt des Landkreises stellte, bekam ich die Rückmeldung, dass das Grundstück im Außenbereich liegt und deswegen eine Bebauung nur für privilegierte Vorhaben möglich wäre.
Das Haus würde ich natürlich nur in den Teil des Grundstücks stellen, der im Innenbereich liegt.
Meine Frage: Kann das Bauamt des Landkreises den Bau in diesem Fall tatsächlich mit der Begründung untersagen, dass das Grundstück im Außenbereich läge, obwohl das nicht der Fall ist? Gibts hier jemanden, der einen ähnlichen Fall hatte oder mir empfehlen kann, wie ich weiter vorgehen sollte?
VG