Fliesen gebrochen Gewährleistung? Neubauwohnung vom Bauträger

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K

krischaaan

Hallo.
Ich habe eine Neubauwohnung vom Bauträger gekauft. Diese wurde Anfang 2023 fertig.

Nun hat mir mein Mieter mitgeteilt, dass im Bad zwei Fliesen gebrochen sind.

Ich wollte meine Gewährleistung geltend machen... dann kam das:

es tut uns sehr leid. Aber nach Rücksprache mit der Bauleitung, muss ich Ihnen leider mitteilen das diese Risse in den Fliesen keine Gewährleistung ist.
Da aufgrund von bauphysikalischen Eigenschaften der Baustoffe, Risse in Bauteilen durch Schwinden, Kriechen etc. entstehen können.
Eine ausführlichere Beschreibung hierzu finden Sie in Ihrem Kaufvertrag unter dem Punkt Mängelrechte §4.

Mit diesem £4 können die ja jegliche Mängel einfach auf bauphysikalische Ursachen schieben.

Ist das so rechtens???

Danke und Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

krischaaan

Was steht denn unter §4 im Vertrag?
Im Kaufvertrag steht:

Der Veräußerer weist darauf hin, dass
Risse in Bauteilen, Putzen etc., die aufgrund bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe (Schwinden, Kriechen etc.) entstehen, keine Mängel darstellen, soweit sie innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen.
 
X

xMisterDx

Was mich viel mehr beunruhigen würde als die Fliesen... wie sieht der Estrich darunter aus? Ist der auch gerissen?
Weil das wäre dann definitv nicht mehr unter Setzrissen zu verstehen. Estrich darf nicht reißen und er setzt sich auch nicht.
 
P

Pacmansh

Fotos und eine bessere Beschreibung der Situation wäre hilfreich. Ich wäre mir aber sehr sicher, dass der Bauträger mit der Argumentation nicht durchkommt.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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