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… hat eine Wendeschleife einen Sinn und Zweck, nämlich dass Autos ohne Rangieren die Richtung einer Straße wechseln können.Einfach ausgedrückt,
Ob privat oder öffentlich.
Die Wendeschleife, meist auch Wendehammer genannt, ist für alle da, die die Straße nutzen.
Ich kenne die Rechtslage nicht, aber schon aus meiner Erklärung ist erkennbar, dass man nicht einfach mal den Wendehammer von der Privatstraße trennen kann.
Wenn die Gemeinschaft der Privatstraße, also alle Eigentümer einverstanden sind, könntet Ihr sicherlich den Wendehammer oder die ganze Straße kaufen, hättet…Könnten wir problemlos den Nachbarn mitteilen, dass keiner mehr auf der Privatstraße parken darf, nur wir und unsere Besucher?
Dürften wir auf der Wendeschleife ein Carport errichten? Eine Hecke pflanzen? Eine Garage ist wahrscheinlich nicht erlaubt? Was sagt die Rechtsprechung dazu?
.., aber meiner Meinung statt Rechte fast nur Pflichten, nämlich müsst Ihr trotzdem der Gemeinschaft, also den anderen die Möglichkeit geben wenden zu können.Welche Rechte hätten wir,
Ggf könntet Ihr untersagen, dass dort geparkt wird. Zudem müsstet Ihr Euch um die Kehrung und Streuung Eures Eigentums kümmern. Davon wären dann die anderen befreit. Carport oder Umnutzung des Wendehammers sehe ich überhaupt nicht!
Warum auch nicht?! Nur weil Ihr dort ein Haus stehen habt, habt ihr keine Rechte auf „alleinige Nutzung“. Wie auch immer: ein Wendehammer oder eine Straße ist von allen so freizuhalten, dass keiner eine eingeschränkte Nutzung hat. Leider glaubt ja jeder, der ein Haus an einer Straße hat, dass der Strassenabschnitt nur für seinen eigenen Gebrauch ist - dem ist natürlich nicht so, außer es gibt eine Regelung, mit der alle einverstanden sind.weil einige Nachbarn denken, dass sie vor unserer Einfahrt parken dürfen.
Mal reflektieren: beschweren sich die vorliegenden Anwohner, dass Ihr ständig an deren Häusern vorbeifahrt?