C
Costruttrice
Ja genau, das ist normal so, für bewegliche Gegenstände, die mitverkauft werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Allerdings sollte man da auch nicht übertreiben. Bei Freunden von uns kam tatsächlich das Finanzamt und hat nach etlichen Schriftverkehr per Gutachter feststellen lassen, ob das stimmt, was angegeben wurde. Die hatten ziemlich viel Mobiliar, das von einem Schreiber angefertigt wurde und genau auf das spezielle Haus abgestimmt war, mitgekauft und das entsprechend angegeben im Kaufvertrag. Die Rechnungen vom Schreiner lagen allesamt auch vor, dennoch hat das Finanzamt einen Gutachter zur Überprüfung geschickt, weil ihnen die Summe wohl zu hoch und deshalb „spanisch“ vorkam. Dieser Gutachter hat überall geguckt, ob und wie das Möbelstück mit dem Gebäude befestigt ist und ob man es auch woanders aufstellen könnte. Letztlich hat der dann bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat. Bis dahin hatten unsere Freunde allerdings Blut und Wasser geschwitzt.Bei meinem Hausverkauf wurden ebenfalls der Hauspreis und Gegenstände im Haus getrennt aufgeführt. Der Notar hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grunderwerbsteuer nur vom Hauspreis berechnet wird. War mir auch egal, da es mich nicht betraf.