BauPaar
Moin,
wir halten ja immer noch die Augen nach Neubauchancen offen, und haben nun ein Neubaugebiet im Auge, wo es relativ viele freie Grundstücke gibt. Laut tel. Info werden wohl auch einige Reservierungen wieder frei werden, da Finanzierungen platzen - des einen Leid, des anderen Freud' also.
Nun ist in dem extra für dieses Gebiet aufgestelltem neuen Bebauungsplan vermerkt, dass je vollen x m2 eine Wohneinheit zulässig ist, je Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten, DH zählen als eine Gebäudeeinheit, sodass je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit zulässig ist.
Heisst das jetzt, dass auch keine Einliegerwohnung zulässig ist? Die m2-Grenzen sind quasi passend zu den Grundstücken gesetzt, es passt immer lediglich eine Wohneinheit auf jedes Grundstück, DH brauchen danach immer zwei Grundstücke.
Gibt es eine Regelung, nach der eine kleine (deutlich untergeordnete) Einliegerwohnung (gerade zur späteren Betreuung im Alter) zwingend zulässig ist oder wenigstens 'herbeiargumentiert' werden kann, oder ist der Traum schon auf den 2. Blick (von min. 42 geplatzt?
Es geht um Schleswig-Holstein, falls das von Belang ist.
Danke für Eure Meinungen!
wir halten ja immer noch die Augen nach Neubauchancen offen, und haben nun ein Neubaugebiet im Auge, wo es relativ viele freie Grundstücke gibt. Laut tel. Info werden wohl auch einige Reservierungen wieder frei werden, da Finanzierungen platzen - des einen Leid, des anderen Freud' also.
Nun ist in dem extra für dieses Gebiet aufgestelltem neuen Bebauungsplan vermerkt, dass je vollen x m2 eine Wohneinheit zulässig ist, je Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten, DH zählen als eine Gebäudeeinheit, sodass je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit zulässig ist.
Heisst das jetzt, dass auch keine Einliegerwohnung zulässig ist? Die m2-Grenzen sind quasi passend zu den Grundstücken gesetzt, es passt immer lediglich eine Wohneinheit auf jedes Grundstück, DH brauchen danach immer zwei Grundstücke.
Gibt es eine Regelung, nach der eine kleine (deutlich untergeordnete) Einliegerwohnung (gerade zur späteren Betreuung im Alter) zwingend zulässig ist oder wenigstens 'herbeiargumentiert' werden kann, oder ist der Traum schon auf den 2. Blick (von min. 42 geplatzt?
Es geht um Schleswig-Holstein, falls das von Belang ist.
Danke für Eure Meinungen!