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Wir haben in der Straße 5 Neubauten. Unser Bebauungsplan besagt, dass im hinteren Teil der Grundstücke Streuobstwiesen verpflichtend entstehen sollen. Dazu sind zu jedem der Grundstücke detailliert die Anzahl und Größe der zu pflanzenden Obstbäume vorgeschrieben. Die Bauherren haben 1 Jahr Zeit, um die Pflanzungen vorzunehmen.
Und nicht nur ich würde zustimmen. Sondern wohl auch der Bauamtsmitarbeiter, der eigens einen Fortbildungslehrgang absolviert hat, um die Kontrollfotodrohne zu fliegen.statt der 9 Obstbäume entsteht ein Pool. Das ist schon ein ziemlicher Unterschied, würde ich sagen.
Ich persönlich würde da ehrlich gesagt mit zweierlei Maß messen: wenn der Regelverstößer Teil der Dorfgemeinschaft ist und ansonsten dazu beiträgt, daß man gern dort wohnt, dann würde ich ihn beim Schoppen nach der Chorprobe darauf ansprechen, für welche Bäumchen er sich denn entschieden habe und wie gut die angingen. Wenn es hingegen jemand ist, der Regelbefolgungen für Einfaltspinselei hält und strikt nach der Devise lebt "Babos blinken nicht vor dem Abbiegen", dann würde ich seiner Erkenntnis wohl auf die Sprünge helfen. Denn wie Du mit ...
... bereits andeutetest, könnte der Pool wohl nur der Keim des Eisberges sein, und bald eine Flutlichtanlage im Schottervorgarten die Goldkettchenwillah illuminieren. Solche Leute brauchen Gegenwind, im Sinne Wolfgang Grupps "so lange das Problem noch klein ist".Andererseits bin ich jetzt schon genervt von dem 1. Garten des Grauens, der gerade entsteht, wo die eigentliche Obstbaumwiese für einen Mega-Pool mit Terrasse umgegraben wird.