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DerBer1
Hallo zusammen,
wir planen unser Haus in Deutschland von einem österreichischen Unternehmen bauen zu lassen.
Die Firma baut öfter in Deutschland und ist berechtigt, Eingabepläne in Bayern einzureichen.
Jedoch verunsichert mich die Info, auf deren Webseite:
Verstehe ich das richtig, wenn ich eine kleine Wohnung besitze, und diese vermiete, zähle ich rechtlich als Unternehmen?
Und muss deshalb eigenständig die Umsatzsteuer des gebauten Hauses an das Finanzamt abführen und darf nur den Netto-Betrag an die österreichische Firma bezahlen. Und die Firma muss selbst keine Steuer abführen?
Um es komplizierter zu machen: Wenn das Haus von zwei Personen gemeinsam gebaut und bezahlt wird, und eine hat die Wohnung, die andere hat keine Wohnung, wäre dann der halbe Betrag ans deutsche Finanzamt und die andere Hälfte durch die Baufirma ans österreichische Finanzamt abzutreten?
wir planen unser Haus in Deutschland von einem österreichischen Unternehmen bauen zu lassen.
Die Firma baut öfter in Deutschland und ist berechtigt, Eingabepläne in Bayern einzureichen.
Jedoch verunsichert mich die Info, auf deren Webseite:
Verstehe ich das richtig, wenn ich eine kleine Wohnung besitze, und diese vermiete, zähle ich rechtlich als Unternehmen?
Und muss deshalb eigenständig die Umsatzsteuer des gebauten Hauses an das Finanzamt abführen und darf nur den Netto-Betrag an die österreichische Firma bezahlen. Und die Firma muss selbst keine Steuer abführen?
Um es komplizierter zu machen: Wenn das Haus von zwei Personen gemeinsam gebaut und bezahlt wird, und eine hat die Wohnung, die andere hat keine Wohnung, wäre dann der halbe Betrag ans deutsche Finanzamt und die andere Hälfte durch die Baufirma ans österreichische Finanzamt abzutreten?