Aktuell würde ich zu einem Architekten gehen und Leistungsstufe 1-3 machen wollen.
ganz wichtig: zum Architekten gehe nicht allein, lies dazu "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" und unbedingt den Goalkeeperthread
https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ !
Ein gemeinsamer Planer ist DER Schlüssel, von der Zwangsehe Doppelhaus unbeschadet zu bleiben. Wichtig ist dabei zu wissen, daß dies keinen Zwang zu einer gemeinsamen Bauunternehmer- oder Bauweisenwahl bedeutet, und ebenso keine Zwillingsklon-Grundrisse. Es geht dabei einzig - aber essentiell ! - um die planerische Koordination ibs. der Schnittstelle "Hausprofil an der gemeinsamen Wandseite" und noch wichtiger die Abstimmung des Bauens vor allem bei einer asymmetrischen Kellerentscheidung, damit daraus kein tatsächlich "schiefes" Doppelhaus resultiert. Siehe dazu auch die Forensuche-Stichworte "Mitkellerer" / "Ohnekellerer".
Zwischen Stufe 2 und 3 kommt dann die Teigruhe nach @11ant.
Danke für die Erwähnung. In der Teigruhe trifft man auch die Weichenstellung, ob das Haus hölzern oder steinern geplant werden soll (siehe oben, auch abweichend vom Hälftenpartner möglich), und ob der Architekt danach noch das "Modul B" mit den Leistungsphasen 4 und 5 vollenden soll (erläutert in: "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!").
Damit dann verschiedene Hausanbieter kontaktieren und Angebote einholen.
Jein. Bei der Weichenstellung in der Teigruhe tatsächlich nur
Angebote (zwecks Orientierung), später zur Auswahl des Bauunternehmens aber dann eine fachgerechte
Ausschreibung - mit
Angeboten würde man da viel Lehrgeld zu zahlen haben.
Geschosszahl: vorgeschrieben 2 Vollgeschosse
Dachform: Satteldach, Pultdach, Flachdach und Staffelgeschoss
Bitte den Bebauungsplan nochmals aufmerksam lesen - ganz sicher II Vollgeschosse mit Kreis drum vorgeschrieben, oder doch eher II Vollgeschosse ohne Kreis drum nur maximal erlaubt ? ... und Flachdach und Staffelgeschoss vermute ich eher für einen anderen Abschnitt des Plangebietes geltend, im ausgewählten Grundstück sehe ich eine Firstrichtung vorgeschrieben. Nenne am besten (
nicht als Link !) den Bebauungsplan, dann können wir mit Dir nachlesen.
Der Eingang wird hier an der Langseite (Giebelseite) sein, und den Kranplatz vermute ich am günstigsten im Sack der Stichstraße oder auf dem Platz des späteren Carports des 396qm Nachbarn.