Z
Zwilch93
Hallo zusammen,
wir haben ggf. bald ein Baugrundstück und planen ein klassisches Einfamilienhaus mit Satteldach.
Im Bebauungsplan sind folgende Vorschriften festgelegt:
Einfamilienhaus = 200
Traufhöhe = 204,5
Firsthöhe = 209
Dachneigung = 30° - 45°
Im Textteil steht dann weiter:
Die Erdgeschossfußbodenhöhe - Einfamilienhaus (= Rohfußbodenhöhe) der Hauptgebäude ist im Bebauungsplan in Normalnullhöhe (m üNN) und als Höchstmaß festgesetzt.
Unterschreitungen sind zulässig.
Zum Satteldach:
Die Höhe baulicher Anlagen ist durch die Festsetzung der Höhe des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut (TH) sowie der Firsthöhe (FH), jeweils in Normalnullhöhe
nach oben begrenzt. Die Traufhöhe ist auf mindestens 2/3 der Gebäudelänge einzuhalten. Unterschreitungen sind zulässig.
Wenn wir den Erdgeschossfußboden auf 200m üNN bauen, haben wir eine maximale Traufhöhe von 4,5m.
Was wäre in dieser Konstellation maximal für ein Kniestock möglich? Ich habe folgende Beispielrechnung gemacht:
450cm Traufhöhe - (250cm Etagenhöhe + 35cm Etagendecke + 40cm Dachaufbau) = 125cm Kniestock möglich
Ist diese Berechnung korrekt?
Nun ein kleines Gedankenspiel, wie wir vielleicht unseren Kniestock weiter erhöhen könnten:
Wenn wir den Erdgeschossfußboden auf nur 199,4m üNN bauen (eine Unterschreitung ist ja zulässig), hätten wir eine maximale Traufhöhe von 5,1m?
In dieser Konstellation folgende Beispielrechnung:
510cm Traufhöhe - (250cm Etagenhöhe + 35cm Etagendecke + 40cm Dachaufbau) = 185cm Kniestock möglich.
Ist diese Berechnung und Annahme auch korrekt?
Wäre es tragisch das Haus sozusagen 60cm tiefer "ins Wasser zu stellen"?
Das Grundstück ist eben und die angrenzende Straße hat eine Höhe von 199,5m üNN. Aktuell ist das Grundstück noch deutlich unterhalb der Straße. Man müsste also einfach ein bisschen weniger Aufschütten, als bei 200m üNN Einfamilienhaus.
Ich würde mich über eure Rückmeldungen freuen. Vielen Dank!
Zwilch
wir haben ggf. bald ein Baugrundstück und planen ein klassisches Einfamilienhaus mit Satteldach.
Im Bebauungsplan sind folgende Vorschriften festgelegt:
Einfamilienhaus = 200
Traufhöhe = 204,5
Firsthöhe = 209
Dachneigung = 30° - 45°
Im Textteil steht dann weiter:
Die Erdgeschossfußbodenhöhe - Einfamilienhaus (= Rohfußbodenhöhe) der Hauptgebäude ist im Bebauungsplan in Normalnullhöhe (m üNN) und als Höchstmaß festgesetzt.
Unterschreitungen sind zulässig.
Zum Satteldach:
Die Höhe baulicher Anlagen ist durch die Festsetzung der Höhe des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut (TH) sowie der Firsthöhe (FH), jeweils in Normalnullhöhe
nach oben begrenzt. Die Traufhöhe ist auf mindestens 2/3 der Gebäudelänge einzuhalten. Unterschreitungen sind zulässig.
Wenn wir den Erdgeschossfußboden auf 200m üNN bauen, haben wir eine maximale Traufhöhe von 4,5m.
Was wäre in dieser Konstellation maximal für ein Kniestock möglich? Ich habe folgende Beispielrechnung gemacht:
450cm Traufhöhe - (250cm Etagenhöhe + 35cm Etagendecke + 40cm Dachaufbau) = 125cm Kniestock möglich
Ist diese Berechnung korrekt?
Nun ein kleines Gedankenspiel, wie wir vielleicht unseren Kniestock weiter erhöhen könnten:
Wenn wir den Erdgeschossfußboden auf nur 199,4m üNN bauen (eine Unterschreitung ist ja zulässig), hätten wir eine maximale Traufhöhe von 5,1m?
In dieser Konstellation folgende Beispielrechnung:
510cm Traufhöhe - (250cm Etagenhöhe + 35cm Etagendecke + 40cm Dachaufbau) = 185cm Kniestock möglich.
Ist diese Berechnung und Annahme auch korrekt?
Wäre es tragisch das Haus sozusagen 60cm tiefer "ins Wasser zu stellen"?
Das Grundstück ist eben und die angrenzende Straße hat eine Höhe von 199,5m üNN. Aktuell ist das Grundstück noch deutlich unterhalb der Straße. Man müsste also einfach ein bisschen weniger Aufschütten, als bei 200m üNN Einfamilienhaus.
Ich würde mich über eure Rückmeldungen freuen. Vielen Dank!
Zwilch
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