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hanghaus2023
Ich mach das ungern aber verweise auf
- BGH, Urteil vom 19.12.2008, Az. V ZR 72/08: Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Falschberechnung der Wohnfläche einen Mangel darstellt, der zum Schadensersatz führen kann, sofern die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.
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