Notwendigkeit Blitzschutz bei Neubau?

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roestzwiee

Ich schiebe hier nochmal eine Frage nach:

Kann man vielleicht allgemein sagen, dass ein Blitzableiter / Blitzschutz an einem Haus in Holzständerbauweise (keinen) Sinn macht?

Was passiert, wenn ein Blitz am Blitzableiter / einer geerdeten Regenrinne einschlägt? Kann es trotz Blitzableiter zum Brand kommen?
Ist die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag höher, wenn eine Erdung vorhanden ist?
 
K

k-man2021

Such mal nach Dehn Blitzplaner, da steht alles drin, incl. Risikobewertung, gesetzliche Vorschriften, Technik etc.

Eine einfache Antwort gibt es mE nicht. Wir hatten vor Jahren eine Doppelhaushälfte mit einem großen Nussbaum daneben, der deutlich höher war als alle Nachbar-Häuser, so dass wir keine Notwendigkeit für einen Blitzableiter gesehen haben. Es dauerte nur 3 Jahre, dann schlug der Blitz beim Nachbarn ein… Brand im Dachstuhl bei ihm, bei uns fast alle Elektrogeräte kaputt. Jetzt wohnen wir schon 20 Jahre in einem Einfamilienhaus mit Blitzableiter und es gewittert nicht mal.
 
K

k-man2021

Ist die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag höher, wenn eine Erdung vorhanden ist?
Selbst wenn, wäre dein Haus dann gesichert… wenn die elektrische Feldstärke so hoch ist, dass sie sich in einem Blitz entlädt, dann schlägt der Blitz vermutlich eher in den Blitzableiter, als in das Haus vom Nachbarn, wenn es genau so hoch ist. Aber der Blitz wird nicht „angezogen“.
 
D

*Dipol*

Mein Elektriker hat mir erklärt, dass wir an die Regenrinne und an den Außen-Edelstahlschornstein über den Fundamenterder erden müssen.
Ob dieser Elektriker zu den ca. 20 % Exoten der Gilde gehört, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo für das Elektrotechniker-Handwerk vorweisen kann, muss du selbst feststellen. Elektriker sind aber auch mit einem solchen Abo keine Blitzschutzfachfachkräfte und wo baurechtlich kein Blitzschutzsystem gefordert ist, gibt es auch keine Pflicht Regenrinnen oder Regenfallrohre zu erden.

Gleichwohl ist es sinnvoll Erdungsanlagen so auszuführen, dass sie auch für ein späteres Blitzschutzsystem verwendet werden können und zu minimalen Mehrkosten beim Einbau der Erdungsanlage gleich Anschlussfahnen für ein Blitzschutzsystem .
mit einzuplanen. In dem Fall sollte man die Fallrohre auch mit den Anschlussfahnen verbinden.

Über die Regenrinne kann man dann auch die Solaranlage auf dem Dach dann mit erden.
Das Argument: Für den Fall eines Blitzeinschlags in die Solaranlage / Schornstein ist es sicherer, wenn der Strom außen am Haus geleitet wird.
Blitzströme nutzen jeden Weg gegen Erde. Die teilen sich nach den induktiven Widerständen bei Rundleitern nahezu querschnittsunabhängig anteilig auf und werden das Wunschdenken nur außen abzufließen auch mit ausnahmsweise blitzstromtragfähigen Verbindern nicht erfüllen.
Die Firma, die die Bodenplatte erstellt war, bereit mir die ganzen Anschlüsse im Fundament nach außen zu legen, meinte jedoch ich soll mir das nochmal gut überlegen.
Google mal "DIN 18014:2023-06" und prüfe, ob diese Firma überhaupt die Voraussetzungen für den Einbau und die Dokumentation von Erdern erfüllt.
Hier wurde angeführt, dass das Erden nicht nötig ist. Im Gegenteil: Wenn geerdet ist, muss die Anlage regelmäßig geprüft werden. Passiert das nicht, kann es im Schadensfall ärger mit der Versicherung geben.
Blitzschutzsysteme haben kein ewiges Leben und müssen in Intervallen gewartet werden. Mit Blitzschutzsystem ist eine Funktionserdung der Modulträger nach DIN VDE 000-712 und DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3, Beiblatt 5) Pflicht, ohne Blitzschutzsystem aber entgegen häufiger Falschaussagen nicht.

WENN eine Funktionserdung verlegt wird, dann nach den deutschen Regelwerken zwingend abstandslos mit den Photovoltaik-Leitungen, was die Variante mit dem Regenfallrohr ausschließt.

Siehe hierzu den DEHN Blitzplaner. Auch mit mind. 2 Ableitungen für ein Blitzschutzsystem sind Funktionserdungsleiter aus mind. 6 mm² (Trennungsabstand eingehalten) bzw. 16 mm² Cu (TA nicht eingehalten) normativ gefordert.
 
D

*Dipol*

Selbst wenn, wäre dein Haus dann gesichert… wenn die elektrische Feldstärke so hoch ist, dass sie sich in einem Blitz entlädt, dann schlägt der Blitz vermutlich eher in den Blitzableiter, als in das Haus vom Nachbarn, wenn es genau so hoch ist. Aber der Blitz wird nicht „angezogen“.
In allen bisherigen Untersuchungen von Blitzschäden wurde KEINE erhöhte lokale Einschlaghäufigkeit durch Blitzschutzsysteme, Photovoltaik-Anlagen und/oder Antennenanlagen üblicher Bauhöhen festgestellt.

Blitze schlagen aber bevorzugt in Kanten, Ecken und besonders Spitzen mit hoher Feldlinienkonzentration ein, weshalb vor allem Masten von terrestrischen Dachantennen als ungewollte Fangeinrichtungen wirken. Wo Blitze bevorzugt einschlagen lässt sich mit dem wissenschaftlichen Blitzkugelverfahren recht genau feststellen.

Direkteinschläge sind objektiv selten und wer sein Haus oder einzelne Dachaufbauten auch dagegen schützen will, muss die nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen dagegen wappnen. Direkterdungen von Antennen oder Photovoltaik-Anlagen mit löblicher Außenableitung und selten anzutreffenden blitzstromtragfähig zertifizierten Verbindern und HES mit Zugklemmen, können nicht verhindern, dass bei Direkteinschlägen Teilblitzströme in die Anlagen eingekoppelt werden und empfindliche Elektronik zerstören können.
 
D

*Dipol*

Mit Blitzschutzsystem ist eine Funktionserdung der Modulträger nach DIN VDE 000-712 und DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3, Beiblatt 5) Pflicht, ohne Blitzschutzsystem aber entgegen häufiger Falschaussagen nicht.
Tippfehler zu spät bemerkt, richtig hätte es DIN VDE 0100-712 lauten müssen.
 
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Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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