Versiegelte Fläche überschritten

4,20 Stern(e) 5 Votes
S

sergutsh

§ 19 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) erlaubt eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Nebenanlagen bis zu 50%, sogar die Grundflächenzahl von 0,8 ist erlaubt und kann genehmigt werden.
 
Y

ypg

§ 19 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) erlaubt eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Nebenanlagen bis zu 50%, sogar die Grundflächenzahl von 0,8 ist erlaubt und kann genehmigt werden.
Diese Info bringt hier aber nix, wenn schon Rücksprache mit dem Bauamt war. Die Grundflächenzahl wurde beispielsweise gar nicht genannt.
 
S

sergutsh

Diese Info bringt hier aber nix, wenn schon Rücksprache mit dem Bauamt war. Die Grundflächenzahl wurde beispielsweise gar nicht genannt.
Es wird sich um nichts anderes gehandelt haben (40% entspricht einer Grundflächenzahl von 0,4 + 50% von 0,4 = 0,6 oder 60%). Eine andere Grundlage für den Verbot gibt's nicht. Manchmal muss man dem Sachbearbeiter aufs Pferd helfen ;-)
Eventuell kann eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung ausgehandelt werden. Das Gesetz gibt es her.
 
M

MachsSelbst

Nö. Die Überschreitung der Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung kann, mit Begründung, ausgeschlossen werden. So zum Beispiel hier, wenn die Versickerung ein Problem darstellt und man zu viel Versiegelung verhindern muss.
Punkt.
Wir dürfen z.B. 40%, keinen m² mehr.

Und das ist auch gut so. Wer will schon auf einem Parkplatz leben.
 
S

sergutsh

Nö. Die Überschreitung der Grundflächenzahl nach Baunutzungsverordnung kann...
Falsch. Im Gesetzestext steht es nicht. Was jedoch drin steht - ist:
"...Die zulässige Grundfläche (achtung!) darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8..." und es folgt eine weitere Überschreitung, die genehmigt werden KANN.

...Wer will schon auf einem Parkplatz leben.
Der Themenstarter z.B.
 
M

MachsSelbst

Wieder mal einer, der meint schlauer zu sein, als das Bauamt...
Ein Neubau wird hier schlicht nicht genehmigt werden, solange die Grundflächenzahl überschritten wird. Fertig.
Das Bauamt hat ja schon gesagt, was es genehmigen wird und was nicht.

Dass du trotzdem noch behauptest, es würde gehen... ohne Worte.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97893 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Versiegelte Fläche überschritten
Nr.ErgebnisBeiträge
1§19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche 16
2Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
3Prüfung Einhaltung Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) im Neubaugebiet 11
4Grundflächenzahl gegen Sonderzahlung erhöhbar? 15
5Nachbarschaftliche Belange bei Befreiung von der Grundflächenzahl 31
6Grundflächenzahl Grundflächenzahl bei Grundstückstrennung 18
7Haus kaufen, wenn Grundflächenzahl überschritten? 22
8Grundflächenzahl Außenanlagen versickerungsfähiges Pflaster 11
9Staffelgeschosshaus 23x30m Grundstück mit Grundflächenzahl 0,25 25
10Grundflächenzahl-Berechnung, wenn 2 Flurstücke kombiniert werden müssen 19
11Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt 11
12Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
13Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
14Neubau Grundflächenzahl ausnutzen, Terrasse überbauen 21
15Was bedeutet: Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,2 Geschosse II - II 12

Oben