Minijobber als Bauhelfer einstellen?

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J

JulMa79

Hallo,

mein Bruder und ich bauen gemeinsam ein Doppelhaus und wollen das meiste in Eigenleistung machen. Da wir beide aber natürlich auch noch unseren Brotjobs nachgehen müssen, möchten wir gerne jemanden haben, der uns gelegentlich unterstützt. Natürlich stehen auch Freunde und Familie zur Verfügung, aber das wird alles nicht ganz ausreichen. Nun dachten wir, wir könnten jemanden als Minijobber einstellen. In einem anderen Thread habe ich aber gelesen, das wäre in der Konstellation so nicht möglich, weil Bauhelfertätigkeiten keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind und man nur als Gewerbe einen Handwerker/Bauhelfer als Minijobber einstellen kann. Hat damit jemand Erfahrung, bzw. eine Idee, wie man jemanden offiziell als Helfer anstellen kann, ohne selbst gleich eine Firma zu gründen? Wir bauen ohne Gewinnabsicht für uns selbst.
 
Y

ypg

weil Bauhelfertätigkeiten keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind und man nur als Gewerbe einen Handwerker/Bauhelfer als Minijobber einstellen kann
Das ist ja völlig aus einem mir nicht bekannten Zusammenhang gerissen und durcheinander gewürfelt.
Nur weil es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistung handelt und Du ihn nicht absetzen kannst, kannst Du ja dennoch für Tätigkeiten jemand arbeiten lassen.
Nebenbei: auch eine Reinmachefrau ist eine Minijobberin und wird von privat engagiert.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die in einem schon bestehenden Haushalt beauftragt werden.

Wichtig ist halt, dass sie unfallversichert sind. Das betrifft aber auch Deine Freunde, Bekannte und co. Dazu meldet man Bauhelfer, ob fremd oder nicht fremd, bei der Berufsgenossenschaft an (sofern ich da richtig liege) Genau weiß ich es nicht.
 
J

JulMa79

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

es gibt bei der Minijob-Zentrale eine Liste von Tätigkeiten, die haushaltsnahe Dienstleitungen sind. Und nur für die darf man im Privat Haushalt einen Minijobber anstellen (z.b. Saubermachen, Betreuung, Babysitten, etc...). Handwerkerarbeiten fallen nicht darunter. Da wir ja aber nur für uns selbst bauen, sind wir faktisch ein Privathaushalt. Handwerker als Minijobber werden aber von Handwerksbetrieben eingestellt. D.h. wir müssten ein Gewerbe anmelden. Dann wiederum haben wir aber eine Gewinnabsicht, die wir aber nicht haben. D.h. eigentlich suche ich eine Möglichkeit, jemanden legal und offiziell für einige Stunden oder Tage als Bauhelfer zu engagieren, ohne gleich einen Rattenschwanz hinterherzuziehen. Es geht nur darum, dass jemand gelegentlich mithilft, aber eben mehr als ein privater Bauhelfer wie Freunde und Bekannte, die ja dafür nicht entlohnt werden.
Was die Unfallversicherung angeht, so muss ich selbstverständlich jeden bei der BG Bau anmelden. Das haben wir schon soweit getan.
 
Y

ypg

Nochmal: Du orientierst und informierst Dich falsch, wenn Du Dich auf haushaltsnahe Dienstleistungen beziehst. Das ist eine ganz andere Kategorie als was Ihr vorhabt.
Und nein: es ist noch kein Haushalt, es ist eine Baustelle, ein Hausbau. Dass ihr jetzt irgendwo wohnt, hat damit auch nichts zu tun, weil ihr keine Hilfe für Euren derzeitigen Haushalt sucht.
 
N

nordanney

Nochmal: Du orientierst und informierst Dich falsch, wenn Du Dich auf haushaltsnahe Dienstleistungen beziehst. Das ist eine ganz andere Kategorie als was Ihr vorhabt.
Und nein: es ist noch kein Haushalt, es ist eine Baustelle, ein Hausbau. Dass ihr jetzt irgendwo wohnt, hat damit auch nichts zu tun, weil ihr keine Hilfe für Euren derzeitigen Haushalt sucht.
Aber ein klassischer Minijob für gewerbliche Tätigkeiten außerhalb der haushaltsnahen Tätigkeiten ist nur für einen gewerblichen Arbeitgeber möglich. Als Privatmann darfst Du - als klassischer Minijob - keine Handwerker beschäftigen. Das darf nur ein gewerblicher Arbeitgeber.
 
S

Steffi33

Vielleicht sucht ihr euch einen freiberuflichen Handwerker. Also, das Gewerbe hat dann der Handwerker. Ich erinnere mich an eine Kollegin. Sie erzählte immer von ihrem „Haus- und Hof-Handwerker" der alles machte, was bei denen im Haus so anfiel.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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