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mman182
Hallo,
wir haben ein Neubau Reihenhaus gekauft, teil des Kaufvertrages war ein Vertrag mit einem Nahwärmeversorger. In dem Vertrag ist in den im Anhang befindlichen Technische Anschlussbedingungen festgehalten, dass die Vorlauftemperatur für die Fußbodenheizung 35° betragen soll. Nun wurde uns gesagt, dass das Bauunternehmen die Parameter nicht einhalten konnte und die Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung nun bei 42° liegt.
Meine Frage nun an euch: Kann ich sie dafür belangen?
LG, mman
wir haben ein Neubau Reihenhaus gekauft, teil des Kaufvertrages war ein Vertrag mit einem Nahwärmeversorger. In dem Vertrag ist in den im Anhang befindlichen Technische Anschlussbedingungen festgehalten, dass die Vorlauftemperatur für die Fußbodenheizung 35° betragen soll. Nun wurde uns gesagt, dass das Bauunternehmen die Parameter nicht einhalten konnte und die Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung nun bei 42° liegt.
Meine Frage nun an euch: Kann ich sie dafür belangen?
LG, mman