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Stay_LE
Hallo zusammen,
vorab- ich habe kein klar treffendes Unterforum gefunden, bitte um Nachsicht und im Zweifelsfall gern verschieben.
Wir sind vor ein paar Wochen in unser Haus gezogen, vom Generalunternehmer gebaut. Es sind noch ein paar Themen offen, u.a. bzgl. der Treppe - hierzu möchte ich um Euren Rat bitten.
Wir haben eine offene Treppe, lt. Ausführungsplan Zweiholmtreppe gem. DIN 18065. Weil die finalen Stufen noch nicht da waren sind uns die Baustufen abmontiert und andere Übergangsstufen eingesetzt worden. Hierbei kam mir der Abstand zwischen den Stufen bzw. die Öffnung zwischen den Stufen recht groß vor (wir haben eine 11 Monate alte Tochter), diese wird dann mit den finalen Stufen i.d.R. rund 15,5 cm (Vereinzelt gibt es Stützleisten, dann ist der Abstand kleiner) betragen. In der DIN 18065 habe ich hier beim ersten reinsehen aufgeschnappt, dass der Abstand nur 12 cm betragen darf.
Unser Bauleiter vom Generalunternehmer bestätigte dies eingangs und wollte verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, ist nun schon drei Wochen her und ist nichts weiter gehört.
Allerdings hat sich der Treppenbauer direkt gemeldet und hat gesagt, die 12 cm würden nicht gelten, weil nur „Soll-Vorschrift“ (kein Muss) und er baut dies schon immer so, nur ganz früher gäbe es das wohl mal in Baden-Württemberg - wir haben in Sachsen gebaut.
Bei genaueren Nachlesen der DIN 18065 werde ich aus der Kategorisierung „Gebäude im Allgemeinen“ und „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen“ nicht schlau, also wo wir mit unserem Einfamilienhaus reinzählen. Davon hängt es denke ich ab, ob die 12 cm zu beachten sind.
Könnt ihr uns bitte helfen?
Ich danke euch vielmals,
Viele Grüße
vorab- ich habe kein klar treffendes Unterforum gefunden, bitte um Nachsicht und im Zweifelsfall gern verschieben.
Wir sind vor ein paar Wochen in unser Haus gezogen, vom Generalunternehmer gebaut. Es sind noch ein paar Themen offen, u.a. bzgl. der Treppe - hierzu möchte ich um Euren Rat bitten.
Wir haben eine offene Treppe, lt. Ausführungsplan Zweiholmtreppe gem. DIN 18065. Weil die finalen Stufen noch nicht da waren sind uns die Baustufen abmontiert und andere Übergangsstufen eingesetzt worden. Hierbei kam mir der Abstand zwischen den Stufen bzw. die Öffnung zwischen den Stufen recht groß vor (wir haben eine 11 Monate alte Tochter), diese wird dann mit den finalen Stufen i.d.R. rund 15,5 cm (Vereinzelt gibt es Stützleisten, dann ist der Abstand kleiner) betragen. In der DIN 18065 habe ich hier beim ersten reinsehen aufgeschnappt, dass der Abstand nur 12 cm betragen darf.
Unser Bauleiter vom Generalunternehmer bestätigte dies eingangs und wollte verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, ist nun schon drei Wochen her und ist nichts weiter gehört.
Allerdings hat sich der Treppenbauer direkt gemeldet und hat gesagt, die 12 cm würden nicht gelten, weil nur „Soll-Vorschrift“ (kein Muss) und er baut dies schon immer so, nur ganz früher gäbe es das wohl mal in Baden-Württemberg - wir haben in Sachsen gebaut.
Bei genaueren Nachlesen der DIN 18065 werde ich aus der Kategorisierung „Gebäude im Allgemeinen“ und „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen“ nicht schlau, also wo wir mit unserem Einfamilienhaus reinzählen. Davon hängt es denke ich ab, ob die 12 cm zu beachten sind.
Könnt ihr uns bitte helfen?
- Ist unsere Treppe nach DIN Vorschriften o.ä. so herzustellen, dass die Öffnung zwischen den Stufen nur 12 cm betragen darf?
- Wie würdet ihr euch mit Kindern verhalten bzw. wie seht ihr die 12 cm/ Vielleicht bin ich auch zu sorgsam gerade? Der Treppenbauer meinte zu uns die Treppe ist eh vor Kindern zu schützen und später ist müsste man sonst die Schutzmaßnahmen eh wieder abmontieren.
Ich danke euch vielmals,
Viele Grüße