Grundstücksplanung in leichter Hanglage

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T

Tim1985

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe jetzt schon längere Zeit mitgelesen und mich im Forum umgeschaut. Für unser geplantes Bauvorhaben bitte ich euch um eure Einschätzung und eure Hinweise. Es geht um ein Grundstück in leichter Hanglage und die Planung des Gebäudes auf diesem. Zur besseren Veranschaulichung füge ich eine Planskizze mit den gemessenen Höhenpunkten sowie der maximalen Gebäudegrundfläche bei. Aktuell befinden wir uns in der Grundrissplanung, ggf. fällt die Grundfläche im Ergebnis noch etwas geringer aus. Der Höhenunterschied innerhalb der max. Gebäudefläche beträgt je nach Anordnung ca. 1 m, in der Diagonalen ggf. geringfügig mehr. Sollte die Gebäudegrundfläche noch etwas kleiner ausfallen, würde sich auch der max. Höhenunterschied reduzieren.

Im Vorfeld haben wir bereits ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, welches im Ergebnis eine tragende Bodenplatte mit Frostschürzen oder ein Streifenfundament empfiehlt (wir hatten vorab aber bereits geäußert, dass ein Keller nicht zwingend gewünscht ist). Ab ca. 2,80 m findet der Übergang zum Festgestein statt.

Unsere Planungen sehen auf Grundlage des Bodengutachtens ein Gebäude ohne Keller vor. Geplant ist, das Gebäude möglichst leicht in den Hang zu setzen, um den Höhenunterschied etwas zu reduzieren. Nun habe ich mich hier im Forum etwas belesen und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob das so sinnvoll ist und wie geplant funktioniert. Wie schätzt ihr die Situation ein? Ist ein Bodenplatte sinnvoll und baulich möglich? Sind (südostseitig) L-Elemente erforderlich oder kann ggf. aufgrund der Grundstücksgröße abgeböscht werden. Wie hoch schätzt ihr insgesamt die Kosten für die Erdarbeiten ein?

Anmerkung: Die Terrasse soll voraussichtlich um die südöstliche Gebäudeecke verlaufen.

Danke schon mal für eure Ratschläge!

Lageskizze_Höhepunkte.JPG
 
11ant

11ant

Ab ca. 2,80 m findet der Übergang zum Festgestein statt.
Unsere Planungen sehen auf Grundlage des Bodengutachtens ein Gebäude ohne Keller vor. Geplant ist, das Gebäude möglichst leicht in den Hang zu setzen, um den Höhenunterschied etwas zu reduzieren. Nun habe ich mich hier im Forum etwas belesen und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob das so sinnvoll ist und wie geplant funktioniert.
Zwometerachtzig ab wo ? - ich sehe keine Bohrpunkte markiert, und für welche(n) würde das gelten ?
Gefälle im Terrain bedeutet auch Gefälle für Oberflächenwasser, da begrenzt die Unterlassungsmöglichkeiten. Wenn Du die 11ant Kellerregel statt nur gelesen auch verstanden hast, dann weißt Du ja: nicht nur der Keller kostet, sondern auch die nicht für einen Keller genutzten Geländemodellierungen.
Wie man in eine Grundrissplanung gehen kann, ohne die Ableitungen aus den topografischen Erkenntnissen verarbeitet zu haben, ist mir schleierhaft. Da kann man fast dieselben Wolkenkuckucksheime planen als ob man das Grundstück noch nicht kennen würde.
Es gibt hier mehrere Leute, die Bodengutachten verstehen und damit spielen können. Das solltest Du mal zeigen, dringender als eigene Grundrißetüden.
 
T

Tim1985

Ja, warum nicht?
Was wollt Ihr denn bauen?
Dann zeig sie doch.
Ich bin wegen der o.g. Höhenunterschieds durch die leichte Hanglage hinsichtlich des Baus mit Bodenplatte unsicher geworden. Wir stehen mit der Grundrissplanung noch am Anfang. Bis ich etwas zeigen kann, dauert es noch. Zunächst müssen wir noch sicher klären, ob ein Keller erforderlich bzw. sinnvoll ist oder nicht.

Zwometerachtzig ab wo ? - ich sehe keine Bohrpunkte markiert, und für welche(n) würde das gelten?
Gefälle im Terrain bedeutet auch Gefälle für Oberflächenwasser, da begrenzt die Unterlassungsmöglichkeiten. Wenn Du die 11ant Kellerregel statt nur gelesen auch verstanden hast, dann weißt Du ja: nicht nur der Keller kostet, sondern auch die nicht für einen Keller genutzten Geländemodellierungen.
Es wurden für das Bodengutachten zwei Bohrungen durchgeführt - jeweils in der SW-Ecke und in der NO-Ecke der eingzeichneten Gebäudegrundfläche. 2,80 m ab Geländeoberfläche. Genaueres dazu anbei in den wesentlichen Aussagen des Baugrundgutachtens. Das für die Erarbeiten und Geländemodellierungen Mehrkosten anfallen ist klar.

Wie man in eine Grundrissplanung gehen kann, ohne die Ableitungen aus den topografischen Erkenntnissen verarbeitet zu haben, ist mir schleierhaft. Da kann man fast dieselben Wolkenkuckucksheime planen als ob man das Grundstück noch nicht kennen würde.
Es gibt hier mehrere Leute, die Bodengutachten verstehen und damit spielen können. Das solltest Du mal zeigen, dringender als eigene Grundrißetüden.
Ausgangspunkt hierfür war das Baugrundgutachten, welches wie beschrieben, im Ergebnis eine tragende Bodenplatte mit Frostschürzen oder ein Streifenfundament empfiehlt. Bei der Grundrissplanung sind wie noch relativ am Anfang und über dem Recherchieren hier im Forum bin ich nochmal auf die Thematik Keller / Bodenplatte / Erdarbeiten etc. hier gestoßen. Mir ist völlig klar, dass ein Keller natürlich Auswirkungen auf den Grundriss hat.

Zur weiteren Einschätzung anbei die wesentlichen Aussagen des Baugrundgutachtens mit der Bitte um Eure Einschätzung.

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11ant

11ant

Bis ich etwas zeigen kann, dauert es noch. Zunächst müssen wir noch sicher klären, ob ein Keller erforderlich bzw. sinnvoll ist oder nicht.
So isses, und daher ist mir auch schleierhaft, woher ...
Es wurden für das Bodengutachten zwei Bohrungen durchgeführt - jeweils in der SW-Ecke und in der NO-Ecke der eingzeichneten Gebäudegrundfläche.
... diese angenommene konkrete Grundfläche mitsamt ihrer Lage kommt, für die im übrigen zwei Bohrstellen auch sehr knapp sind.
2,80 m ab Geländeoberfläche.
Zwometerachtzig unter 452.56 wären 449.76, das wären unter 450.85 nur 1,09m. Äpfel und Birnen.
 
H

hanghaus2023

Hier mal damit der @11ant sich das besser vorstellen kann. Im Haus 1,5 m unterschied. Klar mit Keller oder besser UG wenn es das Budget nicht hergibt.

Gibt es keinen Bebauungsplan?



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Zuletzt aktualisiert 04.12.2024
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