S
schinkelrokra
Hallo. Wir wollen ein Architektenhaus in schinkel kaufen. Nun haben wir erfahren, dass im Rahmen des Kanal-Ausbaus der ganze Schutt aus dem Kanal schön hinter unserem Garten auf die Felder gekippt werden soll. Auf Nachfrage bei dem leitenden Bau-Ing. hieß es , man hätte bis 2011 sog. Bedenken anmelden müssen. Man hätte bei einem etwaigen Schaden am Haus (Risse etc. durch die schweren Lastwagen/Raupen.....) keine rechtliche Handhabe bezüglich einer Entschädigung. Das kann doch nicht sein, oder?
Ich bin für jede Antwort dankbar
Ich bin für jede Antwort dankbar