Beurteilung Baugrundgutachten: Keller oder nicht?

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Araknis

Araknis

Grüeziwohl,

wir haben ein Grundstück im Besitz, für das wir ein Baugrundgutachten erstellen lassen haben. Das zu bauende Haus soll nach aktuellem Stand keinen Keller haben, d.h. auf Bodenplatte stehen. Nun habe ich hier und da gelesen, dass es den Fall geben kann, dass ein Keller je nach Baugrund nur wenig teurer als ein Haus auf Bodenplatte werden könnte, wenn die Bodenverhältnisse nur hinreichend schlecht sind.

Kann jemand mit Ahnung dahingehend evtl. aufgrund des folgenden Auszugs sagen? Die Formulierungen basieren darauf, dass der Bau mit Bodenplatte angenommen wurde. Aktuell ist in der Mitte des Grundstücks ein 10 x 10 m großes, ca. 1,5 m tiefes Loch vom alten, abgerissenen Haus. Grundwasser kommt nach ca. 3 Metern unterhalb der Geländeoberkante (außerhalb vom Loch), d.h. Straßenniveau des flachen Grundstücks. Dankeschön :)

Auffüllung (Schicht 1)
Als oberstes Schichtglied ist in RKS 1 ein aufgefüllter, kiesiger, schwach schluffiger Sand in brauner Farbe in einer Dicke von 0,8 m aufgeschlossen. In RKS 2 ist zuoberst bis 0,7 m unter GOK ein aufgefüllter/umgelagerter Schluff mit sandigen und tonigen Nebenanteilen in olivbrauner Farbe und erkundungszeitlich weicher-steifer Konsistenz dokumentiert. Mit den schweren Rammsondierungen wurden für die Auffüllung Schlagzahlen von N40. DrH > 1-3 aufgenommen, die dem Sand eine lockere Lagerung zuweisen.

Tertiäre Wechsellagerung (Schicht 2)
Die Auffüllung wird bis zur Endtiefe der Sondierungen bei 6,0 m unter GOK von einer tertiären Wechsellagerung aus Rupelton in Verzahnung mit Schleichsanden unterlagert. Hierbei sind die Tertiärböden in RKS 1 von 0,8 - 3,4 m und in RKS 2 von 0,7 - 2,6 m und 4,7 - 6,0 m als Schluff bzw. Ton mit variierenden sandigen Beimengungen in olivbrauner bis grauer Farbe zu beschreiben. Eine exemplarische Korngrößenverteilung ist in der Anlage 3.2 dargestellt.

Die tertiären Schleichsande sind in RKS 1 von 3,4 m bis zur Endteufe und in RKS 2 von 2,6 - 4,7 m innerhalb des Rupeltons zwischengeschaltet und sind nach der Korngrößenverteilung der Anlage 3.2 bzw. der Bodenansprache als Sand-Schluff-Gemisch bzw. schluffiger, schwach toniger Sand in olivbrauner Farbe anzusprechen. Für die bindigen Tertiärböden ist erkundungszeitlich im oberen Horizont eine weiche-steife und in RKS 2 unterhalb der Schleichsande von 4,7 — 6,0 m eine steife Konsistenz bei Schlagzahlen der schweren Rammsondierungen von N«4o, pr4 > 1 —5 (oberer Horizont) bzw. N40, dDPH > 4 — 13 (unterer Horizont) aufgenommen. Den Schleichsanden ist mit Schlagzahlen von überwiegend N+40, pp# > 11 — 20 eine mitteldichte bis dichte (unter Grundwasser) Lagerung zuzuordnen. Bereichsweise sprunghafte Schlagzahlanstiege auf N4o, pp > 20 sind auf eingelagerte Kiese / Steine zurückzuführen.


Die im Baufeld anstehende geringmächtige Auffüllung (Schicht 1) ist grundsätzlich zur Lastabtragung ungeeignet und daher komplett auszuheben / abzuschieben. Die unterhalb der Auffüllung anstehenden Tertiärböden sind als witterungs- und setzungsempfindlich einzustufen. Aufgrund der bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden bindigen Böden wird, zur Vergleichmäßigung der Sohlpressung sowie Reduzierung der Setzung und den Setzungsdifferenzen, eine Flächengründung über eine elastisch gebettete, biegesteife Stahlbetonbodenplatte für das geplante Einfamilienhaus sowie die Herstellung eines Gründungspolsters empfohlen.

Bei der angenommenen Höheneinstellung des Gebäudes kommt die UK RFB EG im Bereich der bestehenden Baugrube des zurückgebauten Gebäudes (RKS 2) ca. 1,1 m oberhalb der derzeitigen Geländeoberkante zu liegen. Zur Auflagerung der Bodenplatte werden daher bereichsweise Geländeauftragsarbeiten erforderlich. Unterhalb der Bodenplatte ist zur Homogenisierung und Erhöhung des Tragverhaltens sowie als Geländeauftragsmaterial ein Schotter-/Gründungspolster vorzusehen. Von einer örtlichen Bodenumlagerung wird derzeit ohne die entsprechenden Nachweise abgeraten. Daher ergibt sich aufgrund der Höhensituation des Geländes und des erforderlichen Bodenabtrages der Auffüllung eine gleichmäßige Dicke des Schotter-/Gründungspolsters von ca. 2,0 m. Bei der Dimensionierung des Gründungspolsters ist ein umlaufender, allseitiger Überstand über den Bodenplattenrand entsprechend der Dicke des Gründungspolsters, mindestens jedoch mit 1 m, zu berücksichtigen.

Als Baustoff für das Gründungs-/Schotterpolster / den Geländeauftrag ist ein nach TL SoBStB güteüberwachtes, gebrochenes Festgestein z.B. der Körnung 0/45 mm zu verwenden. Der Einbau hat in Lagen von max. 30 cm Schütthöhe (je nach eingesetztem Verdichtungsgerät) mit einer vollflächigen Verdichtung Dp, = 100 % zu erfolgen. Bei den im Tiefenbereich der Aushubsohle anstehenden bindigen Böden ist der Aushub mit glatter Schneide (ohne Zähne) auszuführen (Vermeidung Aufreißen / Auflockerung). Aufgeweichte bzw. durchnässte Bereiche in weicher Konsistenz innerhalb der Aushub-/ Gründungssohle sind gegen den beschriebenen Baustoff des Gründungspolsters auszutauschen. Sofern das Arbeitsplanum nicht sofort abgedeckt werden kann, ist eine Sicherheitsschutzschicht von mindestens 0,3 m zu belassen.

Nach Aushub auf Gründungsniveau wird eine fachgutachterliche Bewertung der Aushubsohle empfohlen.
Aufgrund der bodenmechanischen Eigenschaften und der tonmineralogischen Zusammensetzung des Bodens können lastunabhängige Verformungen (Volumenzunahme / Quellung und Volumenabnahme / Schrumpfung) aufgrund chemischer und physikalischer Prozesse nicht ausgeschlossen werden. Das daraus resultierende Risiko von Schäden (Rissbildung am Bauwerk) wird im vorliegenden Fall bei Einhaltung der planerischen und der in diesem Bericht beschriebenen Vorgaben / Empfehlungen als nicht wahrscheinlich eingestuft.
 
Y

ypg

Nun habe ich hier und da gelesen, dass es den Fall geben kann, dass ein Keller je nach Baugrund nur wenig teurer als ein Haus auf Bodenplatte werden könnte, wenn die Bodenverhältnisse nur hinreichend schlecht sind.
Wo hast Du das gelesen?
Auch ein neu geschaffenes Gründungspolster kostet ein Bruchteil eines Kellers.
Kann jemand mit Ahnung dahingehend evtl. aufgrund des folgenden Auszugs sagen?
Was sagt denn Dein Architekt Deines Vertrauens dazu?
 
A

Allthewayup

Wow, wenn ich das richtig Lese sollen 2m Gründungspolster hergestellt werden, das ist ne Hausnummer finde ich. Das heißt bei einem Keller müsstet ihr eine Baugrube mit 5m Tiefe erstellen um anschließend 2m Schotter einzuarbeiten. Da seid ihr bereits weit im Grundwasser unterwegs. Bei euren Bodenverhältnissen würde ich mir das mit dem Keller gut überlegen.
 
Araknis

Araknis

Was sagt denn Dein Architekt Deines Vertrauens dazu?
Noch nichts, den hatten wir bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt und sind jetzt gerade bei den Überlegungen, mit ihm oder einem GU weiter zu machen.
Bei euren Bodenverhältnissen würde ich mir das mit dem Keller gut überlegen.
Eben, genau das überlegen wir. Hört sich aber so an, als ob die Bodenplatte einfacher wäre. Die meisten Häuser aus den 70ern drumherum stecken nur ca. 1 - 1,5 m im Boden, d.h. haben so gut wie alle keine vollständig unterirdischen Keller.
 
11ant

11ant

Nun habe ich hier und da gelesen, dass es den Fall geben kann, dass ein Keller je nach Baugrund nur wenig teurer als ein Haus auf Bodenplatte werden könnte, wenn die Bodenverhältnisse nur hinreichend schlecht sind.
Die 11ant Kellerregel gilt sinngemäß auch hier. Wenn ich recht verstehe, soll ein neues Haus mit klassisch "bodentiefem Erdgeschoss" an dieselbe Stelle wie ein bereits tiefabgerissenes Gebäude mit vollhoch unterkellertem Hochparterre gestellt werden; Grundwasser steht erst ab -3.00 an, also noch unterhalb einer Vertiefung der Baugrube von -1.50 auf -2.50; die Bodenverhältnisse sind im wesentlichen dadurch "schlecht", daß durch die Abrißgrube nun bis -1.50 von GOK der Boden komplett fehlt, dieser Aushub wird jedoch nicht als zur Auffüllung geeignet angesehen.

Die 11ant Kellerregel würde hier also ein Höhenspiel von einem Meter zugrundelegen (Differenz von aktueller Baugrubensohle auf -1.50 zur neuen Baugrubensohle auf -2.50), mithin 50% der Kellerkosten ebenso für Kellerbau wie für Kellernichtbau ergeben.

Noch nichts, den hatten wir bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt und sind jetzt gerade bei den Überlegungen, mit ihm oder einem GU weiter zu machen.
Tja, was soll ich sagen: melde Dich, den Weg kennst Du ja.
Eben, genau das überlegen wir. Hört sich aber so an, als ob die Bodenplatte einfacher wäre. Die meisten Häuser aus den 70ern drumherum stecken nur ca. 1 - 1,5 m im Boden, d.h. haben so gut wie alle keine vollständig unterirdischen Keller.
Ich werfe mal frech den Vorschlag ein, das neue Haus auch wieder mit Hochparterre zu bauen, also die Abrißgrube nicht weiter zu vertiefen, und das neue Haus wie das alte zu gründen. Oder, was ich vermutlich alternativ zum Tiefabriß gemacht hätte: für ein "bodentiefes" EG den Keller zum Kriechkeller zu reduzieren, ggf. auch als atypische Teilunterkellerung (vollhoher Keller und Kriechkeller kombiniert).

Allerdings bis einschließlich Leistungsphase 3 beauftragt gibt es ja zweitens einen Entwurf (also eine konkrete Vorstellung vom Baukörper, also auch von dessen Höhenlage) und erstens die erledigten Leistungsphase 1 und 2. Also muß der Architekt sich ja bereits weitführend geäußert haben.
 
H

hanghaus2023

Wow, wenn ich das richtig Lese sollen 2m Gründungspolster hergestellt werden, das ist ne Hausnummer finde ich. Das heißt bei einem Keller müsstet ihr eine Baugrube mit 5m Tiefe erstellen um anschließend 2m Schotter einzuarbeiten. Da seid ihr bereits weit im Grundwasser unterwegs. Bei euren Bodenverhältnissen würde ich mir das mit dem Keller gut überlegen.
Der TE will doch eigentlich ohne Keller bauen.

Das zu bauende Haus soll nach aktuellem Stand keinen Keller haben, d.h. auf Bodenplatte stehen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.11.2024
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