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Sorry, ich war bei 2017/2, und bin auch verwirrt mit Ost und West gewesen. Mein Fehler.Grundstücks 2019 West
Ich sortiere mich mal kurz!
Sorry, ich war bei 2017/2, und bin auch verwirrt mit Ost und West gewesen. Mein Fehler.Grundstücks 2019 West
Oh man, das passiert wohl, wenn man spät noch versucht was schnell zu machen… Natürlich ist Grundstück 2012/19 gemeint. Dies war mal ein großes Grundstück, wurde aber 1998 in 2 gleich große Grundstücke a 263qm geteilt.Die Ostseite des Grundstücks ist jetzt ein eigenes Flurstück und schon bebaut (Hausnummer 1/4).Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Wenn i
Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Definition:
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Damit darfst Du einen Zwilling des Nachbarhauses bauen. Nicht größer, aber kleiner wäre möglich.
Wobei ich glaube, dass Du Flurstück 2016 meinst. Zumindest lt. Luftbild/Maps wüsste ich sonst nicht, wo Du anbauen möchtest.
Kannst auch auf der Geoportal Seite mal Dein Grundstück nennen (2012/19?) ==> wäre ohne weitere Infos aber auch nur ein Zwilling von der Hausnummer 1/4
Damit darfst Du einen Zwilling des Nachbarhauses bauen. Nicht größer, aber kleiner wäre möglich.
Grob überschlägig ist alles ausgereizt, insofern bleibt es bei meiner Eingangs gegebenen Antwort.Solange alles gleich groß ist wie beim Nachbarn, sehe ich auch kein Problem drin. Wenn er jetzt sein Baufenster nicht ausgereizt haben sollte, dürfte ich das dann auch nicht oder wie wird sowas gehandhabt, solange es Baufenster ist?
2012 hat kein /19, ich vermute die Baulücke ("2019 West" wäre garkeine unpassende Bezeichnung) zwischen der Ludwigsburger Straße 10/1 und der Hartwaldstraße 1/4 sei gemeint:Natürlich ist Grundstück 2012/19 gemeint. Dies war mal ein großes Grundstück, wurde aber 1998 in 2 gleich große Grundstücke a 263qm geteilt.Die Ostseite des Grundstücks ist jetzt ein eigenes Flurstück und schon bebaut (Hausnummer 1/4).
Die Fläche war berechnet auf Basis der Grundstücksfläche und der genannten Faktoren.