Konkrete Baugröße im Baufenster unklar

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Y

ypg

Nochmal, das 2019 West wäre dieses (annähernd quadratisch mit der vertikalen Baumreihe)
IMG_1333.jpeg
Dort steht meiner Recherche nach ein Haus drauf, und zwar mit östlichem Anbau, Veranda oder so, also nicht Doppelhausgeeignet.
Meiner Vermassung nach ist das ganze Grundstück mit Bestand so ca, 23 x 21 groß. Ist aber über iPad gemessen und somit nicht tauglich, zumal die Vermassung bei den anderen nur 10 oder 20 Meter kennt.
Das kann es also wegen der Bebauung nicht sein. Für einen Abriss ist es eigentlich zu jung.
Eine Straße planhöher gibt es noch freie Doppelhaus-Grundstücke, zumindest vor zwei Jahren nach GoogleMaps.
Entweder Du prüfst nochmal, welches Grundstück es ist, oder Du vermasst Dir das selbst und rechnest nach, ob es mit den 105/210 hinkommt.
 
D

DaioDollaz

Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Wenn i

Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Definition:
Anhang anzeigen 88600
Damit darfst Du einen Zwilling des Nachbarhauses bauen. Nicht größer, aber kleiner wäre möglich.

Wobei ich glaube, dass Du Flurstück 2016 meinst. Zumindest lt. Luftbild/Maps wüsste ich sonst nicht, wo Du anbauen möchtest.

Kannst auch auf der Geoportal Seite mal Dein Grundstück nennen (2012/19?) ==> wäre ohne weitere Infos aber auch nur ein Zwilling von der Hausnummer 1/4
Oh man, das passiert wohl, wenn man spät noch versucht was schnell zu machen… Natürlich ist Grundstück 2012/19 gemeint. Dies war mal ein großes Grundstück, wurde aber 1998 in 2 gleich große Grundstücke a 263qm geteilt.Die Ostseite des Grundstücks ist jetzt ein eigenes Flurstück und schon bebaut (Hausnummer 1/4).
Die Fläche war berechnet auf Basis der Grundstücksfläche und der genannten Faktoren.

Also verstehe ich euch richtig, dass ich da mit dem iPad das messe und dann weiß, wie groß ich bauen kann? Ich dachte irgendwie, dass es da klarere Vorgaben gibt aus dem Plan. Solange alles gleich groß ist wie beim Nachbarn, sehe ich auch kein Problem drin. Wenn er jetzt sein Baufenster nicht ausgereizt haben sollte, dürfte ich das dann auch nicht oder wie wird sowas gehandhabt, solange es Baufenster ist?
Versteht mich nicht falsch, das habe ich alles gemacht, dachte aber das ist nochmal deutlich klarer vorgegeben.
 
N

nordanney

Damit darfst Du einen Zwilling des Nachbarhauses bauen. Nicht größer, aber kleiner wäre möglich.
Solange alles gleich groß ist wie beim Nachbarn, sehe ich auch kein Problem drin. Wenn er jetzt sein Baufenster nicht ausgereizt haben sollte, dürfte ich das dann auch nicht oder wie wird sowas gehandhabt, solange es Baufenster ist?
Grob überschlägig ist alles ausgereizt, insofern bleibt es bei meiner Eingangs gegebenen Antwort.
 
H

hanghaus2023

Im Plan steht doch nur Einzelhäuser sind zulässig. Kann Du mal bitte im Bebauungsplan dein Grundstück markieren. Oder den Auszug aus dem Kataster?
 
11ant

11ant

Natürlich ist Grundstück 2012/19 gemeint. Dies war mal ein großes Grundstück, wurde aber 1998 in 2 gleich große Grundstücke a 263qm geteilt.Die Ostseite des Grundstücks ist jetzt ein eigenes Flurstück und schon bebaut (Hausnummer 1/4).
Die Fläche war berechnet auf Basis der Grundstücksfläche und der genannten Faktoren.
2012 hat kein /19, ich vermute die Baulücke ("2019 West" wäre garkeine unpassende Bezeichnung) zwischen der Ludwigsburger Straße 10/1 und der Hartwaldstraße 1/4 sei gemeint:
 

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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