Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen?

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Q

Questioner

Wir haben unserer Hecke 6m Platz nach vorn und hinten eingeräumt.
Das ist ja schön für euch. Dann haben wir halt keinen Garten mehr. Ist also etwas einfach dahergesprochen.

In diesen Fällen ist immer eine Prüfung der Zulässigkeit durch das Umweltamt nötig.
So kenne ich das nicht. Das wird i.d.R. von der Behörde zur Erstellung eines B-Plans beim Amt angefragt, nicht mit der Bearbeitung/Genehmigung eines Bauantrags.

Ich sehe es eher von der Seite, weil es keine Vorgaben gibt, will das Amt wissen was du vor hast.
Ja, das kann ich ja verstehen.

Maximal bei den vereinfachten Verfahren, bei denen sich der Bauherr explizit an die Vorgaben des B-Planes hält.
Genau das machen wir ja. Wir sind im vereinfachten Verfahren und halten uns 100% an den B-Plan. Und das steht nichts dergleichen drin.

Oder seid ihr erst Mitte 30? Warum dann der Gedanke ans 80jährige Ich?
Ende 30. Aber die 80 kommen (hoffentlich), ob in 2 oder 40 Jahren spielt doch keine Rolle. Wir bauen das Haus, um dort alt zu werden und alt werden zu können. Das haben wir auch in jeder Planung berücksichtigt - vom Wohnen auf nur einem Stockwerk (z.B. "Gäste"-Bad, separates Schlafzimmer (jetzt Büro, Waschmaschinenanschluss, etc.), über den Zugang zum Haus (z.B. ohne Treppen, breite Türen, etc.) bis hin zur Wohnmöglichkeit für Pflegekräfte o.ä. Es ist nicht 100% pflegegerecht, aber besser als altersgerecht.

Laut Bauamtssachbearbeiter hätte unser Bauplan ohne das OK dieses Naturschutzamtes (oder wie es sich je nach Bundesland nennt) nicht genehmigt werden können.
Und stand zur Gestaltung irgendwas im B-Plan oder seid ihr davon abgewichen?
 
Q

Questioner

Ja, das kann ich ja verstehen.
Oder halt auch nicht. Entweder habe ich besondere Ansprüche, dann mache ich entsprechende Vorgaben, oder ich lass es halt bleiben.
Ich geh ja auch nicht in ein Autohaus und will ein "Auto" und lass mir dann 20 Fahrzeuge zeigen. Sondern ich gehe da hin und sage: "Ich will einen Kleinwagen, elektrisch, mit xy kw, 4 Sitzen, Klima, etc."
Und wenn es im B-Plan ja schon Vorgaben gibt, die sich aber nicht auf unser Grundstück beziehen, weil hier keine entsprechenden Flächen eingezeichnet sind, dass verstehe ich das halt doch nicht.

Unser Architekt sagt jetzt, dass das alles nicht so wild ist, dass wir da keine Angst haben müssten, dass das nicht verbindlich sein kann, weil Abgabe auf freiwilliger Basis aufgrund fehlender Grundlage und dass da keine Gemeinde ein Fass aufmachen würde, selbst wenn man sich an die Vorgaben nicht halte.
Nur wenn er sich irrt, haben wir den Salat - im wahrsten Sinne des Wortes.

Leider ist er da recht festgefahren in der Meinung und sieht somit auch nicht die Notwendigkeit die 19 Laubbäume auf den ca. 600qm zu dezimieren oder neben der Terrasse zu entfernen, die im Kiesbett liegt und sich sicher ebenfalls über Wurzeln freut. Ich will nicht rausfinden, wie lange die dann eben bleibt.

Eventuell muss ich so einen Plan dann wohl doch selbst machen - ohne Signatur des Architekten. Hoffe das führt dann nicht auch zu nachfragen.
 
11ant

11ant

Unser Architekt sagt jetzt, dass das alles nicht so wild ist, dass wir da keine Angst haben müssten, dass das nicht verbindlich sein kann, weil Abgabe auf freiwilliger Basis aufgrund fehlender Grundlage und dass da keine Gemeinde ein Fass aufmachen würde, selbst wenn man sich an die Vorgaben nicht halte.
Nur wenn er sich irrt, haben wir den Salat - im wahrsten Sinne des Wortes.

Leider ist er da recht festgefahren in der Meinung und sieht somit auch nicht die Notwendigkeit die 19 Laubbäume auf den ca. 600qm zu dezimieren oder neben der Terrasse zu entfernen, die im Kiesbett liegt und sich sicher ebenfalls über Wurzeln freut. Ich will nicht rausfinden, wie lange die dann eben bleibt.

Eventuell muss ich so einen Plan dann wohl doch selbst machen - ohne Signatur des Architekten. Hoffe das führt dann nicht auch zu nachfragen.
Vorlegen muß den ganzen Quatsch der Bauvorlageberechtigte, deswegen heißt der ja so.
 
A

Arauki11

Und stand zur Gestaltung irgendwas im B-Plan oder seid ihr davon abgewichen?
Zu unserem Grundstück mussten wir ein quasi übrig gebliebenes Teilstück zwingend dazukaufen, jedoch waren beide früher einmal offenbar als eigenständige Grundstücke im B-Plan angelegt und mit jeweils eigener, erforderlicher Bepflanzung ausgewiesen.
Da das Baugebiet und B-Plan 20 Jahre alt waren wurden nun bei der Reaktivierung des Baugebietes völlig andere und "zeitgemäßere" Bauweisen und Vorhaben akzeptiert, die Bepflanzung galt aber noch von damals. Somit mussten wir 2 Grundstücke bepflanzen, als ob wir beide bebaut hätten, also zweireihig. Bebauen dürften wir diesen hinteren Teil aber nicht, somit sollte eine Reihe Bäume unser Grundstück duchkreuzen.
Ich habe Wortwahl & Begründungen nicht mehr so parat aber das war sowas von daneben, letztlich wollten wir aber auch baldmöglich bauen.
Wir hätten alle möglichen Betonzäune mit insges. 80m Länge bauen dürfen mit Fundamenten dazu, eine kleine Holzhütte mit Gründach würde die Tierwege einengen; zwei Meter nebendran wiederum nicht. Wir empfanden das als Schikane bzw. vogelwild und widersprach in großen Teilen ökologischen Grundsätzen, die wir ja beachten wollten. Der Schimmel wollte gar nicht mehr aufhören zu wiehern.
Der Planer zeichnete den "Wald" dann irgendwie ein und natürlich haben wir auch Einiges davon gepflanzt, in Summe sogar wohl das Doppelte des Geforderten, weil es uns gefällt aber eben anders angeordnet.
Geprüft wurde später das Haus (die "Prüfung" alleine würde schon für ein Buchkapitel ausreichen), die Bepflanzung wurde dabei nur stiefmütterlich beachtet, die Nachbarn drumherum hatten schon Bammel, weil die ja fast alle gar nix gemacht hatten außer den üblichen Stabmattenzäunen und Kahlschlag.
Streng genommen sind wir schon vom B-Plan abgewichen bzw. haben wir nur Teile davon so umgesetzt, dafür an anderen Stellen des Grundstückes deutlich mehr getan als gefordert.
Insofern diene ich wohl nicht als Exempel für Deinen Fall, es mag Dir aber zeigen, dass man Dir da schon Schwierigkeiten machen kann. Sicherlich musst Du regionale Gewächse pflanzen, was ja auch sinnvoll ist. Ich würde ihnen einen Bepflanzungsvorschlag machen und anhand dessen dann in die Diskussion gehen und vlt. klappt es ja ganz einfach. Auf Klagen hätte ich keine Lust, weil wenn ich das verlöre und dann unter Urteilszwang pflanzen müsste würde mich das mehr ärgern.
Letztlich weißt Du nie, was der "bessere" Weg gewesen wäre; unsere Nachbar haben Hütten irgendwo hingestellt und so gut wie keine Bäume; das gefällt mir aber eben auch nicht. Man weiß nie, wie das Amt reagiert.
 
K a t j a

K a t j a

Genau das machen wir ja. Wir sind im vereinfachten Verfahren und halten uns 100% an den B-Plan. Und das steht nichts dergleichen drin.
Ja, aber Du kannst nicht gar nix angeben. Du musst wenigstens belegen, dass Du Dich an den B-Plan hältst. Ergo musst Du den Freiflächen -Nutzungsplan mit vorlegen.
So langsam glaube ich, Du willst uns veräppeln oder mehr Dich selbst. Was sind das denn für Kollektoren, mit denen Du die ganze Gartenfläche versehen willst? Erdwärme?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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