Q
Questioner
Das ist ja schön für euch. Dann haben wir halt keinen Garten mehr. Ist also etwas einfach dahergesprochen.Wir haben unserer Hecke 6m Platz nach vorn und hinten eingeräumt.
So kenne ich das nicht. Das wird i.d.R. von der Behörde zur Erstellung eines B-Plans beim Amt angefragt, nicht mit der Bearbeitung/Genehmigung eines Bauantrags.In diesen Fällen ist immer eine Prüfung der Zulässigkeit durch das Umweltamt nötig.
Ja, das kann ich ja verstehen.Ich sehe es eher von der Seite, weil es keine Vorgaben gibt, will das Amt wissen was du vor hast.
Genau das machen wir ja. Wir sind im vereinfachten Verfahren und halten uns 100% an den B-Plan. Und das steht nichts dergleichen drin.Maximal bei den vereinfachten Verfahren, bei denen sich der Bauherr explizit an die Vorgaben des B-Planes hält.
Ende 30. Aber die 80 kommen (hoffentlich), ob in 2 oder 40 Jahren spielt doch keine Rolle. Wir bauen das Haus, um dort alt zu werden und alt werden zu können. Das haben wir auch in jeder Planung berücksichtigt - vom Wohnen auf nur einem Stockwerk (z.B. "Gäste"-Bad, separates Schlafzimmer (jetzt Büro, Waschmaschinenanschluss, etc.), über den Zugang zum Haus (z.B. ohne Treppen, breite Türen, etc.) bis hin zur Wohnmöglichkeit für Pflegekräfte o.ä. Es ist nicht 100% pflegegerecht, aber besser als altersgerecht.Oder seid ihr erst Mitte 30? Warum dann der Gedanke ans 80jährige Ich?
Und stand zur Gestaltung irgendwas im B-Plan oder seid ihr davon abgewichen?Laut Bauamtssachbearbeiter hätte unser Bauplan ohne das OK dieses Naturschutzamtes (oder wie es sich je nach Bundesland nennt) nicht genehmigt werden können.