Bei mir sind einige Zahlungen noch höher. Aber wie soll ich es sagen es ist ein gegenseitiges Risk shaering. Risikoloses Bauen gibt es leider nicht. Und dieses abschnitt für abschnitt ist fair. So wird im Zweifel keiner über Gebühr, sondern nur Teilweise geschädigt.
Die DM und jeder andere Trägt auch ein Risiko dieses sollte man niemals außer Acht lassen.
Trill
Hallo hier zusammen. Da ich bis vor 1,5 Jahren bei der DM gearbeitet habe, schaue ich mir alle Neuigkeiten zur DM an. Auch ich klage gegen das Unternehmen, da noch einige Zahlungen offen sind. Aber das ist ein anderes Thema.
Zunächst will ich vorab stellen, dass auch ich für ein anderes Massivhausunternehmen tätig bin, welches bundesweit arbeitet. Aber ich möchte hier keine Werbung machen, denn unsere Auftragslage ist zufriedenstellend und ich bin nicht direkt im Verkauf tätig (war ich auch nicht bei DM)
Hier wird viel der Zahlungsplan herangezogen. Da muss ich Trill Recht geben, es ist ein geteiltes Risiko. Und das ist tatsächlich bei den meisten anderen Firmen ähnlich. Die Sache ist hier die, das der Generalübernehmer auf eurem Baugrundstück baut. Somit geht (glücklicherweise im Insolwenzfall) das Eigentum am verbauten Material sofort in das Eigentum des Grundstücksinhabers über. Völlig unabhängig davon, ob man die Abschlagsrate bezahlt hat oder nicht! Somit bewegt sich der GU aber auf einem dünnen Eis und kalkuliert in seinen Zahlungsplan bereits den normalen Baufortschritt, der innerhalb der zu erwartenden Zahlungseingänge, getätigt wird mit ein. Ich hoffe, ich schreibe das nicht zu kompliziert. Daher ist der Zahlungsplan schon weitestgehend in Ordnung. Bei dieser Rechnung und dem DM Zahlungsplan gibt es jedoch einen Haken. Je näher man ans Bauende kommt desto höher sind die Vorleistungen des Bauherren. Innerhalb des Rohbaus geht das noch. Aber wenn man überlegt, das nach dem Fenstereinbau noch ganze 18 % der Bausumme offen sind, dann heißt es ab da "Zähne zusammen beißen" und durch bzw. hoffen, dass nichts mehr schief geht, da das Restgeld bei Weitem nicht ausreicht, um das Haus fertigzustellen. Eventuell fehlen dann noch die typischen DM Geschenke, wie Wärmepumpe, Grabenkollektoren, teure Sanitärkeramik, eine Fußbodenheizung...
Wer nun glaubt aus einem Vertrag aussteigen zu wollen, sollte das also gründlich durchrechnen. Am Anfang ist das also einfacher, als bei einem zunehmenden Baufortschritt. Die Regeln dafür sind aber überschaubar. Solang DM keinen Insolvenzantrag stellt, oder von Fremd her gestellt bekommt, könnt Ihr das Unternehmen nur in Verzug setzen und die Ausführung der Leistung nach der Inverzugsetztung androhen, abzulehnen. Passiert dann immer noch nichts, habt Ihr theoretisch das Recht, den Schaden der entsteht (höhere Baukosten, Verzug...) auf DM abzuwälzen. In wie weit da was zu hohlen wäre überlasse ich jedoch eurer Fantasie. Man muss wissen, DM besitzt keinerlei nennenswertes Anlagevermögen, alles nur auf "Pump" bzw. gemietet.
Grundsätzlich bleibt ansonsten zwar die freie Vertragskündigung, aber das will wohl niemand durchstehen, da DM dann der lachende Dritte ist. Diese ist dann voll Schadensersatzberechtigt - und der Bauherr Schadensersatzpflichtig. Grinsen tut immer ein Anwalt, der seine Gebühren nach dem Streitwert berechnet und sich nicht am Erfolg seines Klagens messen lässt. Das ist halt leider so.
Viele Grüße
micha22