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Exilhamburger
Hallo,
laut Bebauungsplan darf ein Carportauf der Grundstücksgrenze bis zu 9m gebaut werden. Die Abstandsgrenzen sind 3m. Benötigt der Nachbar mein schriftliches Einverständnis, wenn er den Carport länger bauen will? Wenn ich nicht zusagen, kann er diesen dennoch bauen? (Nachbarschaftszustimmung im Baurecht)
Dankeschön
laut Bebauungsplan darf ein Carportauf der Grundstücksgrenze bis zu 9m gebaut werden. Die Abstandsgrenzen sind 3m. Benötigt der Nachbar mein schriftliches Einverständnis, wenn er den Carport länger bauen will? Wenn ich nicht zusagen, kann er diesen dennoch bauen? (Nachbarschaftszustimmung im Baurecht)
Dankeschön