S
speer
Hallo zusammen,
wohne in BW und habe bereits vor einem Jahr ein genehmigungsverfahren mit Ausnahmen bei der Gemeinde eingereicht. Die Gemeinde und das Bauamt stimmten dem zu.
Nun möchte ich das Haus aber nicht wie ursprünglich im Genehmigungsverfahren eingereicht 5m aufstellen sondern nur 3m zur Nachbarsgrenze. Laut dem Bebauungsplan ist das rechtens. Frage wäre muss eine neue Genehmigung eingeholt werden oder darf ich im Baufenster mein Haus platzieren wie gewünscht?
wohne in BW und habe bereits vor einem Jahr ein genehmigungsverfahren mit Ausnahmen bei der Gemeinde eingereicht. Die Gemeinde und das Bauamt stimmten dem zu.
Nun möchte ich das Haus aber nicht wie ursprünglich im Genehmigungsverfahren eingereicht 5m aufstellen sondern nur 3m zur Nachbarsgrenze. Laut dem Bebauungsplan ist das rechtens. Frage wäre muss eine neue Genehmigung eingeholt werden oder darf ich im Baufenster mein Haus platzieren wie gewünscht?