Ich gehe (anhand von rechtlicher Beratung und von diversen Erfahrungsberichten hier im Forum) fest davon aus, dass die Grunderwerbsteuer auch dann fällig wird, wenn Haus und Grundstück von verschiedenen Parteien erworben wird. Selbst wenn es keinen Vorvertrag gäbe, würde das Finanzamt dem Grundstückskauf eine direkte Zweckbindung für den speziellen Hausbau unterstellen. Der Gegennachweis dürfte auch schwer fallen, da das Baugrundstück in fünf Teile geteilt wurde und nun alle fünf Parteien mit dem selben GÜ bauen.
Raus kommt man dabei wohl nur, wenn man schlüssig nachweisen kann, dass erst nach dem Grundstückskauf ein Haus gesucht wurde, z.B. durch einen Planungsauftrag an einen Architekten mit anschließender Ausschreibung mit mehreren Angeboten. Natürlich wäre es am besten, wenn dabei ein anderen Anbieter heraus käme als beim Nachbar.
In meinem Fall ist das unrealistisch, ich rechne die Summe einfach in das Budget ein.