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Hallo allerseits!
Im Informationsdienst Notar & Recht, betrieben von den Notarkammern, liest man folgendes:
„Bei der Aufspaltung der Verträge [Grundstückskauf & Hausbau] − ganz im Gegensatz zum einheitlichen Bauträgervertrag – zahlt der Käufer auf die Bauleistung 19 % Umsatzsteuer zuzüglich zur Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskaufpreis. Bei einem einheitlichen Vertrag zahlt er hingegen lediglich die Grunderwerbsteuer … auf den Gesamtkaufpreis.“
Das verstehe ich gar nicht. Das hieße ja folgendes:
A) Separate Verträge
Grundstück: 200 000 € plus 5 % Grunderwerbsteuer = 220.000 €
Hausbau: 300 000 € plus 19 % Umsatzsteuer = 357 000 €
Gesamtsumme: 577 000 €
B) Bauträgervertrag (Umsatzsteuer auf das Haus taucht nirgends auf!)
200.000 € Grundstück plus 300.000 € Haus sind 500 000 €
500 000 € plus 5 % Grunderwerbsteuer = 525.000 €
Gesamtsumme: 525 000 €
Ersparnis: 50 000 € !!!
Die Frage ist, was mit dem letzten Wort des Absatzes „Gesamtkaufpreis“ gemeint ist. Ist dieser Gesamtkaufpreis wirklich der Grundstückspreis plus einem Hauspreis, der keine Umsatzsteuer beinhaltet, also um die 19 % niedriger ist? Oder sind dann in dem Hauspreis intern schon 19 % Umsatzsteuer eingerechnet?
Oder anders: Wenn eine Baufirma als Bauträger ein Haus baut, das dem Käufer zusammen mit dem Grundstück verkauft wird, muss die Baufirma dann keine Umsatzsteuer einrechnen und kann dem Bauherren so ein günstigeres Angebot machen, als in dem Fall, dass die Baufirma auf einem Grundstück baut, dass dem Bauherren bereits gehört?
Ich würde mich über Aufklärung freuen.
Herzliche Grüße
Peter N.
Im Informationsdienst Notar & Recht, betrieben von den Notarkammern, liest man folgendes:
„Bei der Aufspaltung der Verträge [Grundstückskauf & Hausbau] − ganz im Gegensatz zum einheitlichen Bauträgervertrag – zahlt der Käufer auf die Bauleistung 19 % Umsatzsteuer zuzüglich zur Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskaufpreis. Bei einem einheitlichen Vertrag zahlt er hingegen lediglich die Grunderwerbsteuer … auf den Gesamtkaufpreis.“
Das verstehe ich gar nicht. Das hieße ja folgendes:
A) Separate Verträge
Grundstück: 200 000 € plus 5 % Grunderwerbsteuer = 220.000 €
Hausbau: 300 000 € plus 19 % Umsatzsteuer = 357 000 €
Gesamtsumme: 577 000 €
B) Bauträgervertrag (Umsatzsteuer auf das Haus taucht nirgends auf!)
200.000 € Grundstück plus 300.000 € Haus sind 500 000 €
500 000 € plus 5 % Grunderwerbsteuer = 525.000 €
Gesamtsumme: 525 000 €
Ersparnis: 50 000 € !!!
Die Frage ist, was mit dem letzten Wort des Absatzes „Gesamtkaufpreis“ gemeint ist. Ist dieser Gesamtkaufpreis wirklich der Grundstückspreis plus einem Hauspreis, der keine Umsatzsteuer beinhaltet, also um die 19 % niedriger ist? Oder sind dann in dem Hauspreis intern schon 19 % Umsatzsteuer eingerechnet?
Oder anders: Wenn eine Baufirma als Bauträger ein Haus baut, das dem Käufer zusammen mit dem Grundstück verkauft wird, muss die Baufirma dann keine Umsatzsteuer einrechnen und kann dem Bauherren so ein günstigeres Angebot machen, als in dem Fall, dass die Baufirma auf einem Grundstück baut, dass dem Bauherren bereits gehört?
Ich würde mich über Aufklärung freuen.
Herzliche Grüße
Peter N.
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