Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS?

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nathi

nathi

So Antworten, wie es der Wahrheit entspricht.
Ist natürlich klar. Wenn man Frage 1 mit ja beantwortet, heißt das wohl immer auch Frage 2 mit Ja beantworten, oder wie soll das sonst ein Haus hinkommen?
Kopie der ersten Seite des Werkvertrags lege ich bei, da sieht man, dass der nach dem Notartermin war.
Was ist der Sinn der Fragen mit dem Bauvorbescheid und Bauantrag? Wird der Bauantrag bei einem gekoppelten Geschäft von der Baufirma gestellt? Dann wäre das ja gut, bei uns stehen nämlich nur wir als Antragsteller.
Bei Sonstiges also sowas wie "Grundstücksverkäufer und Baufirma stehen in keinem Zusammenhang, Verträge wurden unabhängig voneinander geschlossen."
Die Frage, wie man das Grundstück gefunden hat, finde ich auch toll, beweisen kann ich das ja nicht, was ich da schreibe. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu sehr daran gewöhnt, dass man für alles Nachweise bringen muss...
 
B

Bauexperte

Guten Abend,


Ist natürlich klar. Wenn man Frage 1 mit ja beantwortet, heißt das wohl immer auch Frage 2 mit Ja beantworten, oder wie soll das sonst ein Haus hinkommen?
Klar, nur, wenn Du Frage 2 mit "Ja" beantworten mußt - wo ist Dein Problem?

Kopie der ersten Seite des Werkvertrags lege ich bei, da sieht man, dass der nach dem Notartermin war.
Kannst Du machen.

Was ist der Sinn der Fragen mit dem Bauvorbescheid und Bauantrag? Wird der Bauantrag bei einem gekoppelten Geschäft von der Baufirma gestellt? Dann wäre das ja gut, bei uns stehen nämlich nur wir als Antragsteller.
Es gibt Grundstücke zu kaufen, da wurde bereits entweder eine Bauvoranfrage oder direkt ein Bauantrag gestellt. Der Käufer weiß also, woran er ist, was er bauen darf.

Bei Sonstiges also sowas wie "Grundstücksverkäufer und Baufirma stehen in keinem Zusammenhang, Verträge wurden unabhängig voneinander geschlossen."
Ja. Auch den Weg beschreiben, wie Du a) das Grundstück und b) den Anbieter gefunden hast.

Die Frage, wie man das Grundstück gefunden hat, finde ich auch toll, beweisen kann ich das ja nicht, was ich da schreibe. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu sehr daran gewöhnt, dass man für alles Nachweise bringen muss...
Mach es doch nicht so kompliziert; im FA sitzen auch "NUR" Menschen ... die beißen nicht, noch wollen sie Dir Böses

Wenn es einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstücksverkäufer und Anbieter geben "sollte", wirst Du bei falscher Antwort auffallen. Bleibst Du bei der Wahrheit und dem FA fehlen ggf.. Angaben/Beweise, werden sie Dich schon auffordern, Belege nachzureichen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Vega82

Gibts denn irgendeinen Weg, dem Problem zu entgehen, dass ich auf das Haus Grunderwerbsteuer zahlen muß, wenn ich den Hausvertrag zuvor abschließe?

Wir werden Anfang des nächsten Jahres unser Grundstück von der Gemeinde beim Notar unterschrieben. Eigentlich sollte das alles schon bis Herbst diesen Jahres passieren, hat sich aber immer und immer mehr verzögert.
Unterdessen waren wir natürlich schon fleißig unterwegs und haben uns Angebote eingeholt und verschiedene Häuslebaufirmen verglichen. Daraus ist mittlerweile bei einer Firma ein unterzeichnungsfertiger Vertrag geworden.
Da wir uns den Preis sichern wollen und auch KFW noch bis zum 12.12. beantragen wollen, stehen wir nun vor einem Dilemma.

Wir werden Quasi dafür bestraft, dass wir uns schon rechtzeitig um eine Planung gekümmert haben und dass sich der Notartermin soweit verzögert hat. Und dürfen nun wählen:
- KfW und den Preis sichern und dafür Grundsteuer aufs Haus zahlen
oder
- nächstes Jahr unterschreiben, evtl den KFW einbüßen, nen höheren Hauspreis zahlen, dafür aber keine Grunderwerbsteuer aufs Haus

Für mich nicht nachvollziehbar diese Rechtsprechung ...
 
W

Wastl

Wieso müsst ihr auf beides zahlen?
Nach meinem Verständnis sind es zwei vollkommen unabhängige Geschäfte, die zeitlich bei dir näher zusammen liegen, aber keine Koppelung beinhalten. Das Grundstück über die Gemeinde hatte ja nichts mit irgend einen GÜ / GU zu tun, oder?
Wir haben den Hausbauvertrag kurz nach dem Grundstück-Notartermin abgeschlossen - da hat nie einer gefragt,...
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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