Aufnahmen, die man gar nicht machen darf, sind sehr eng gesteckt. Z.B. darf ich niemanden Fotografieren, der sich auf einem vor Blicken geschützten Bereich, auf seinem Grundstück (nackt) aufhält oder in sein Bad filmen.
Weiter gab es erst wieder etwas in den Nachrichten über ähnliches in der Presse zu lesen (Justizminister Maas schwächt Gesetzentwurf zu Nacktbildern ab)
Nacktbilder wollen wir mal aus dieser Diskussion außen vornehmen - das Thema über das Recht am eigenen Bild ist schon zu komplex genug!
Wenn ich von meinem Grundstück, für PRIVATE Zwecke Bilder mache, spielt das Recht am eigenen Bild keine Rolle mehr.
Natürlich nicht - das Recht am eigenen Bild ist personenbezogen um impliziert das
Verbreiten des Materials... Du kannst also alle Deine Pflänzchen im Garten ablichten
Ich dürfte z.B. mit einem Modellfluggerät über das Grundstück meines Nachbarn fliegen und die normal einzusehenden Bereiche filmen, wenn ich sie für rein private Zwecke mache.
Ein Modellflugzeug fliegen zu lassen ist erlaubt, aber eine Kamera an einer solchen Drohne wäre eine Heimlichkeit und verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.
Was bei privaten Bildern, eines Hausaufbaus an moralischen Bedenken zu beachten sind, überlasse ich dann lieber anderen. Ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht sehe ich hierbei nicht.
Was hat denn jetzt die Moral damit zu tun? Lassen wir die erst mal außen vor.
Guten Tag,
Ich weiß nicht, woher Du Deine Wahrheit nimmst, denn diese Aussage stimmt nicht. Falls Du Hobbyfotograf bist, solltest Du Dich kundig machen, bevor Ärger droht. Ggfs. kann Yvonne hierzu auch etwas schreiben.
Guten Abend, ich bin Yvonne, verknote jeden Tag bei meiner Arbeit die StPO mit dem StGB... bin ausserdem gelernte Fotografin (die Gesetze haben sich aber in den Jahrzehnten etwas geändert), dennoch fotografiere ich für Kunden und wage es auch mal, einen Anwalt einzuschalten, wenn das Urheberrecht zu meinem Nachteil ignoriert wird.
Ein Film ist dem Foto gleichzusetzen.
Pauschal gibt es keine Antwort, ob richtig oder falsch. Es gibt die Gesetze, daran sollte man sich halten. Wenn es aber um ganz spezielle Situationen geht, sind diese auch oft Auslegungssache. Da spielt dann zB der Grund mit, warum man etwas filmt oder filmen möchte, dann auch das Wie (zB heimlich).
Man darf zB sein eigenes Grundstück filmen. Öffentlicher Raum nur, wenn kein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Wenn man Gesichter bzw Personen nicht identifizieren kann, ist kein Persönlichkeitsrecht angegriffen. ZB der Urlaubsfilm, da würde jetzt auch keiner eine Diskussion eröffnen. Oder die Geburtstagsfeier: die Aufnahmen sind nicht heimlich.
Aber wenn zB ich bei meiner Arbeit von Medien gefilmt werde (passiert), muss ich es dulden (öffentliches Interesse) - wenn eine Privatperson sich daneben stellt,
bitte* ich ihn, es zu unterlassen. Wenn die Bitte* nicht greifen sollte, kann ich
zivilrechtlich dagegen vorgehen. Das gilt also auch für Handwerker, die
heimlich gefilmt werden.
*Und da bin ich beim Thema Anstand, das hier mehr greifen sollte, als irgendwelche Gesetze, die ich jetzt auch nicht alle parat habe, da es manchmal einfach lächerlich ist, sich auf Gesetze zu stützen.
Wenn eine Kamera offen aufgebaut wird (oder man die Kamera für Einzelaufnahmen in der Hand hält), hat der Handwerker da eine Wahl? Weiss er, WAS da gefilmt wird? WAS zu sehen ist? Wo dieses Material verbreitet wird? Nein.
Weisst Du, was Du noch mit diesen tollen Material alles machen willst? Nein.
Hat er eine Wahl, seine Arbeit abzubrechen? Nein, nicht wenn er keine Abmahnung kassieren will.
Du bringst ihn in eine einengende Situation, die ihm keine Option gibt.
Jetzt kommt die Zeitrafferkamera ins Spiel: noch relativ neu, für manche, die sich für Technik nicht interessieren, Neuland.
Hier hilft einfach Aufklärung: sprich mit den Handwerkern, zeige denen ein Beispielresultat, damit sie sich nicht vorgeführt fühlen. Eine Kiste Apfelschorle im nicht einsehbaren "Aufenthalts/Pausenraum" als Dank, ein Grillabend ....
Ich denke mittlerweile nicht mehr, dass man für solche Bildchen bzw Filmchen von jedem
schriftlich eine Erlaubnis einholen muss, wenn es denn wirklich so ist, dass die Personen nicht zu erkennen sind.
Wenn ein Foto eines Handwerkers in einem Blog, Forum oder zB FB eingestellt wird, wird ein Schlichter/Richter nach einer Unterlassungsforderung abwägen, in welcher Situation der Handwerker fotografiert wurde: bei der normalen Tätigkeit reicht die Löschung, bei einer Zurschaustellung muss man mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Aber zur Anklage werden die seltensten Fälle gebracht.
Behandle die anderen so wie Du selbst behandelt werden willst - hier mal ein schönes Beispiel.
So, das in aller Kürze. Ich hoffe, ich bin nicht ausgeschweift
Gruss Yvonne