nathi
Da hab ich gar nicht reingeguckt. Das ist mehr meine Erfahrung als Amateurfotograf. Was gab es denn für Änderungen, die sie eingeschränkt haben?Wiki ist nicht immer richtig oder aktuell
Nö. Das meint eigentlich, dass man vom öffentlichen Raum sichtbare, dauerhafte Sachen fotografieren (und die Bilder auch veröffentlichen) darf. Hilfsmittel sind dabei allerdings verboten, also nicht auf eine Leiter steigen, auch die genannte Drohne ist ein Hilfsmittel.Die Panoramafreiheit bezieht sich auf öffentliche Gebäude und Bauwerke, sofern ich mich erinnere...
Wenn ich gezielt durch ein Fenster eine Person fotografiere, habe ich damit halt die Person fotografiert, das fällt logischerweise nicht unter die Panoramafreiheit.
Angenommen der Briefkasten ist außen angebracht und von der Straße aus sichtbar und der Mensch fotografiert vom öffentlichen Raum aus ohne Hilfsmittel, dann ist das natürlich erlaubt. Veröffentlichen darf er die Bilder nicht.Was meinst Du: darf jemand Deine Mutter fotografieren oder filmen, wie sie jeden Tag zum Briefkasten geht? Auch wenn derjenige diese Aufnahmen nur für seine Zwecke benutzt und nicht verteilt?
Wenn ich mein Haus auf meinem Grundstück fotografieren will, darf mir das sowieso keiner verbieten, ganz unabhängig von der restlichen Diskussion. Wenn dabei irgendwelche Handwerker durch's Bild laufen, so sind sie nun mal nicht das Fotomotiv. Zumal man ihnen normalerweise wohl sagen wird, dass man eine Zeitrafferaufnahme vom Hausbau machen will. Das dürfte inzwischen auch etwas ganz übliches sein, was ein Bauarbeiter kennen sollte und was mittlerweile eben zum Beruf gehört.