V
Volliballa2014
Wir wollten unser Haus auch ein paar Meter weiter nach "hinten" setzen, um mehr Fläche zwischen Haus und Terrasse zur Straße zu haben.
Ein Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze wurde bei uns von der Stadt abgelehnt.
Uns wurde aber gesagt, dass es einen "Geringfügigkeitswert" gibt. Hier 10%. Sprich, wenn die Fläche, die die Baugrenze überschreitet weniger als 10% der gesamten überbauten Fläche beträgt, ist es kein Problem.
Wir durften dann statt 5 Meter, 4 Meter weiter nach hinten bauen.
Evtl. gibt es bei euch auch so eine Regelung!?!?
Ein Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baugrenze wurde bei uns von der Stadt abgelehnt.
Uns wurde aber gesagt, dass es einen "Geringfügigkeitswert" gibt. Hier 10%. Sprich, wenn die Fläche, die die Baugrenze überschreitet weniger als 10% der gesamten überbauten Fläche beträgt, ist es kein Problem.
Wir durften dann statt 5 Meter, 4 Meter weiter nach hinten bauen.
Evtl. gibt es bei euch auch so eine Regelung!?!?