Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch berichten, dass Telefonate unserer Architekten mit dem Bauamt sinnlos waren. E-Mail war problematisch. Man bestand auf der Bauvoranfrage, die nicht mal in die Gremien zur Beratung gegeben wurden.
Am Ende war dennoch genau diese Anfrage kriegsentscheidend und wir durften das Haus platzieren und die Dachform bauen, wie bereits angefragt. Die Verwaltung wusste ja Bescheid und hätte sich dazu äußern müssen.
Den Bauantrag hatte man erst abgelehnt um ihn Wochen später dann doch zu genehmigen.
Bei uns musste die Nachbarschaft unterschreiben, dass sie mit dem Vermessen, den Grenzen und Bauen einverstanden sind. Wir sind das einzige Haus, welches neu entsteht und nicht im angrenzenden Neubaugebiet sondern im Bestandsgebiet ist. Das war ne Auflage vom Bauamt.
Hallo,
ich will das nicht unnötig in die Breite treten, aber Baulasteintragungen sind ein völlig anderes Feld. Wenn ein BV anders als "Standard" geplant ist und das BV dadurch Baulasten
auslöst, dann ist eine Bauvoranfrage ohne die entsprechenden Baulasten komplett sinnlos.
Man kann eine nicht gewünschte Dachform (Dein Beispiel) aber nicht durch Baulast "heilen". Man kann aber - und das ist hier angedacht - Abstandsflächen und Verschiebungen im Baufenster mittels Baulasten heilen. Und darauf gibt es - im Gegensatz zur Dachform - einen
Rechtsanspruch.
Bei der Abweichung bzgl. der Dachform muss man also "bitte, bitte" machen - bei der Verschiebung des Baukörpers, den man durch Baulasten heilt, muss man das
nicht - ganz im Gegenteil. Wenn der Sachbearbeiter die Eintragung einer möglichen Baulast durch Bummeln behindert (was die einzige ihm gegebene Möglichkeit ist, wenn die Beteiligten der Baulast zustimmen wollen), dann ist das BV nach Ablauf der Frist, die an den Antrag zur Eintragung in Verbindung mit dem konkret gestellten Bauantrag gekoppelt ist ...
automatisch genehmigt.
Ist der Bauantrag durch Fristverstreichung genehmigt o.ä., haben die Behörden
keine Möglichkeit, Baulasten nachzufordern, selbst wenn das bauordnungsrechtlich notwendig wäre, weil man dann keinen Eigentümer mehr zu einer Unterschrift zwingen kann.
MfG
Dirk Grafe