Passivhaus als logische Konsequenz? Gibt es Gegenargumente?

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Vogtländer

Vogtländer

...falsch Mycraft,

das hier ist aus den Konditionen des Programm 153 (0,75% Zinsen)


Während der ersten Zinsbindungsfrist können Sie den Kreditbetrag vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 Euro ohne zusätzliche Kosten tilgen.
 
nathi

nathi

Wenn Du jetzt noch Tante Gurgel mit "Passivhaus + zertifizierte Passivhaus Komponenten" bemühst, wirst Du mir sicher erklären können, wieso 2% Aufpreis realitätsnaher sind, als 40% ...
Wenn du mir dann erklärst, wie sich noch jemand in Freiburg zum Beispiel das Bauen Leisten kann?
Passivhaus heißt für mich nicht unbedingt, das Papier vom Passivhaus Institut drankleben zu können.
Die eigentlichen Anforderungen sind Luftwechselrate < 0,6 und Jahresheizenergie < 15kwh/qm. Dafür müssen es nicht unbedingt zertifizierte Komponenten sein, wichtiger sind sorgfältig arbeitende Handwerker.

Die Frage nach dem Aufpreis hängt natürlich auch vom Vergleichsniveau ab. Vergleicht man mit dem Billigstanbieter, der mit Ach und Krach auf dem Papier die Energieeinsparverordnung einhält, dann mögen 40% noch realistisch sein. Vergleicht man mit dem, was die Mehrzahl hier so zu bauen scheint, dann ist das IMHO deutlich übertrieben.

Kontrollierte-Wohnraumlüftung haben eh fast alle, teure Fußbodenheizung kann man beim PH einsparen, dreifach Verglasung ist ebenfalls Standard. (Vom Kamin, den manche zur Heizkostenersparnis anbringen, rede ich mal gar nicht.) Wo sollen da noch die großen Mehrkosten herkommen?
 
N

nordanney

Nur so als Denkanstoß: Ja, viele bauen mit Dreifachverglasung, Kontrollierte-Wohnraumlüftung und Wärmepumpe, kommen dann aber trotz des finanziell schon hohen Aufwands "nur" auf Kfw 70 Niveau. Fürs Passivhaus musst Du Dich noch mal richtig strecken, auch finanziell. Wenns so einfach und günstig wär, hätten es dann nicht alle anderen (uns eingeschlossen) auch aufs Passivhaus aufgerüstet?
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

ich bin nach einem langen Tag, noch ein wenig am Schreibtisch; Vorbereitung auf die morgige Messe.

Wenn du mir dann erklärst, wie sich noch jemand in Freiburg zum Beispiel das Bauen leisten kann?
Das hast Du jetzt schon 2 mal geschrieben … und da ich es nicht wissen kann - ich lebe und arbeite in NRW - habe ich mir die HP der Stadt Freiburg einmal angesehen.

Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 (neue Wohngebäude)

Dieser Standard wird festgelegt in städtebaulichen Verträgen für Wohnbaugrundstücke in neuen Bebauungsplänen (Offenlagebeschluss nach dem 30. September 2011) und in Kaufverträgen für städtische Wohnbaugrundstücke, die nach dem 30.09.2011 geschlossen werden.

Die bisher geltenden Freiburger Effizienzhausstandards 40 und 60 werden zum neuen Freiburger Effizienzhausstandard 55 zusammengeführt. Das Fr-EH 55 entspricht einem KfW-Effizienzhaus 55 (Energieeinsparverordnung 2014) mit einer nachgewiesenen Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h und einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Effizienz > 75%). Der Primärenergiebedarf von 55 % und der spezifische Transmissionswärmeverlust von 70 % der jeweiligen Anforderungswerte nach Energieeinsparverordnung 2014 dürfen nicht überschritten werden.

Ich finde darin keinen Hinweis, daß nur Passivhäuser genehmigt würden; im Gegenteil, es liest sich so, daß alle Effizienzstufen ab KfW 55 eine Genehmigung erhalten, wenn und insofern das Grundstück von der Kommune kommt. Das ist dieser Tage ein zahlbarer Investment im Rahmen TEUR 8.5 Mehrkosten.

Passivhaus heißt für mich nicht unbedingt, das Papier vom Passivhaus Institut drankleben zu können.
Die eigentlichen Anforderungen sind Luftwechselrate < 0,6 und Jahresheizenergie < 15kwh/qm. Dafür müssen es nicht unbedingt zertifizierte Komponenten sein, wichtiger sind sorgfältig arbeitende Handwerker.
Der Begriff des „Passivhauses“ ist nicht geschützt, noch die Komponenten, welche darin verbaut werden dürfen, an einer Stelle explizit vorgeschrieben. **Die Zertifizierung als „qualitätsgeprüftes Passivhaus“ (mit der PHI-Marke) ist ein Angebot des PHI. Niemand „muss“ sein Passivhaus zertifizieren. Da es sich aber für viele Planer, Bauträger und Ausführende um wirklich neue Anforderungen handelt, ist das Zertifikat ein guter Weg, sicher zu stellen, dass diese Anforderungen auch erfüllt werden. Das Vertrauen zwischen Anbieter und Käufer wird dadurch gefestigt. Außerdem spart eine gute Qualitätssicherung beim Planungsprozess oft viel Geld ein. Das PHI steht mit seiner Reputation hinter dieser Zertifizierung – die PHI-Kennzeichnung ist daher auch eine geschützte Marke. Nur durch das PHI anerkannte Zertifizierungsstellen dürfen diese Kennzeichnung verwenden.

Wo sollen da noch die großen Mehrkosten herkommen?
***Ein Wohngebäude ist ein Passivhaus, wenn es folgende drei Anforderungen erfüllt:

1. Ein behagliches Innenklima ist ohne separates Heizsystem und ohne Klimaanlage erreichbar: Dazu darf der Jahresheizwärmebedarf nach Passivhaus Projektierungs-Paket (PHPP) Max. 15 kWh/(m²a) sein.

2. Die Behaglichkeitskriterien müssen in jedem Wohnraum im Winter wie im Sommer erfüllt sein. Daraus ergeben sich i.d.R. folgende Anforderungen:

  • U-Werte opaker Außenbauteile müssen unter 0,15 W/(m²K) liegen.
  • U-Werte von Fenstern und anderen transluzenten Bauteilen müssen unter 0,8 W/(m²K) liegen.
  • Transluzente Flächen in West- oder Ostorientierung (±50°) sowie transluzente Flächen mit Neigungen unter 75° gegen die Horizontale dürfen 15% der dahinterliegenden Nutzflächen nicht überschreiten oder sie müssen einen temporären Sonnenschutz mit einem Minderungsfaktor von mindestens 75% aufweisen. Für südorientierte Fenster liegt die Grenze erst bei 25% der dahinterliegenden Nutzflächen.
  • Die Zulufttemperaturen am Luftauslass im Raum dürfen 17° nicht unterschreiten. Eine gleichmäßige Durchströmung aller Räume und in allen Räumen muss gewährleistet sein (Lüftungseffizienz). Die Lüftung muss in erster Linie auf Lufthygiene ausgelegt sein (DIN 1946). Die Schallbelastung durch die Lüftungsanlage muss sehr gering sein (< 25 dBa).
  • Die Häuser müssen in jedem Wohnraum mindestens eine öffenbare Außenluftöffnung aufweisen, eine Durchströmung der Wohnung mit Außenluft muss möglich sein (freie Sommerkühlung).
3. Der spezifische Primärenergieeinsatz für alle Haushaltsanwendungen (Heizung, Warmwasserbereitung und Haushaltsstrom) zusammen darf nicht höher sein als 120 kWh/(m²a). Die Berechnung erfolgt nach PHPP.

Die Werte für das Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung lauten:

Dach: UREF 0,20W/(m2K)
Wand: UREF 0,28W/(m2K)
Wärmebrücken: UREF 0,05W/(m2K)
Bodenplatte: UREF 0,35W/(m2K)
Fenster: UREF 1,3W/(m2K)
Heizung: Gas-Brennwert + Solare Trinkwassererwärmung
Primärenergiebedarf: QREF 83,41kWh/(m2a)


***Folgende Grundsätze gelten für den Bau von Passivhäusern:

Wärmedämmumg
Alle opaken Bauteile der Außenhülle des Hauses sind so gut gedämmt, dass sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Max. 0,15 W/(m²K) haben, d.h. pro Grad Temperaturunterschied und Quadratmeter Außenfläche gehen höchstens 0,15 Watt verloren.

Passivhaus-Fenster

Die Fenster (Verglasung einschließlich der Fensterrahmen) sollen einen U-Wert von 0,80 W/(m²K) nicht überschreiten, bei g-Werten um 50% (g-Wert = Gesamtenergiedurchlassgrad, Anteil der für den Raum verfügbaren Solarenergie).

Lüftungswärmerückgewinnung

Die Komfortlüftung mit der hochwirksamen Wärmerückgewinnung bewirkt in erster Linie eine gute Raumluftqualität - in zweiter Linie dient sie der Energieeinsparung. Im Passivhaus werden mindestens 75% der Wärme aus der Abluft über einen Wärmeübertrager der Frischluft wieder zugeführt.

Luftdichtheit des Gebäudes

Die Leckage durch unkontrollierte Fugen muß beim Test mit Unter-/ Überdruck von 50 Pascal kleiner als 0,6 Hausvolumen pro Stunde sein.

Wärmebrückenfreiheit

Alle Kanten, Ecken, Anschlüsse und Durchdringungen müssen besonders sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um Wärmebrücken zu vermeiden. Wärmebrücken, die nicht vermieden werden können, müssen soweit wie möglich minimiert werden.

**Quelle: IG Passivhaus
***Quelle: Passivhausinstitut


Vom Referenzgebäude abweichende Anforderungen an Mauerwerk, Bodenplatte, Dach, Dämmung, Fenster und Lüftung sowie Heizlastmodell nach PHPP im Verhältnis zum Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung 2014 bist Du ganz schnell bei Mehrkosten im Bereich 40%. Das wird sich in den kommenden Jahren sicher noch verringern; im Moment allerdings sollten potenzielle Bauinteressenten diesen Mehrinvest besser nicht aus dem Auge verlieren.

Wobei ich immer schmunzeln muß: bei der Heizlastberechnung eines PH fliest u.a. auch die Körperwärme der späteren Bewohner in die Berechnung ein. In Lehrte steht ein Passivhaus als Musterhaus, wo die diensttuenden Verkäuferinnen zu bestimmten Jahreszeiten ein Heizöfchen aufstellen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
nathi

nathi

Sorry, dein Post ist etwas unlesbar. Nur kurz zu Freiburg:

nachgewiesenen Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h
Damit werden sicher nicht normale Kfw55 Häuser genehmigt, weil dort nur n50 ≤ 1,5/h gefordert wird.
Also muss zumindest besonders sorgfältig gearbeitet werden. Und damit sind wir bei dem was ich schrieb, oder?
Du kommst dafür ja auch auf eine Summe, die in etwa bei 2% liegt.

PHI ist mir dabei wie gesagt egal, PHPP ist entscheidend, zum Beispiel um die KfW Förderung zu bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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