Überschreitung des Baufensters

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M

Messjogi

Hallo zusammen,
wir haben über einen Bauträger ein Grundstück zusammen mit einem Haus das noch gebaut wird erworben. Die Notariellen Sachen sind erledigt. Es gibt einen Festpreis für Grundstück und Haus. Nun kommt eine Rechnung vom Bauträger, die Stadt hat einen Gebührenbescheid gesendet, Befreiung Überschreitung Grundfläche, Befreiung Dachvorsprünge, Befreiung Lüftungsschächte und Vordächer, Ausnahme Zugänge.
Ich denke mal es gab Probleme bei der Baugenehmigung und die oben genannten Befreiungen sind Genehmigungen wegen Überschreitung des Baufensters.
Muss ich die Kosten Tragen wenn sich der Architekt nicht an Regeln hält ?
 
N

nordanney

Wenn Ihr das Haus doch über einen Bauträger zu einem FESTPREIS gekauft habt, dann habt Ihr doch bestimmt auch einen Zahlungsplan erhalten (gem. Makler- und Bauträgerverordnung) und einen Vertragstext gibt es auch. Steht denn dort irgendetwas zu den Kosten von der Stadt?
 
M

Messjogi

ich habe nichts gefunden, dass wir noch Gebühren für den Bauantrag bzw. Genehmigungen für Überschreitungen zahlen müssen.
 
V

Voki1

Warum sollte das auch so sein? In Eurem Vertrag steht, was im Preis enthalten ist. Fraglich ist, wie denn der Vertrag damit umgeht, dass es Befreiungen und Ausnahmen geben muss. Auch nicht erwähnt ist, ob denn die Planungen die Notwendigkeit der Befreiungen infolge Eurer Vorschläge / Wünsche erforderlich waren.

Sollte dem nicht so sein, so dürft Ihr wohl davon ausgehen, dass diese behördlichen Kosten für die Erstellung des Objektes erforderlich waren und mithin im Kaufpreis enthalten sein dürften.

Aber noch mal, niemand kann es Euch ohne Kenntnis der vertraglichen Bestandteile sagen.
 
M

Messjogi

kann mir der Notar weiterhelfen, ohne gleich Gebühren zu verlangen. Der kann den Vertrag auch richtig lesen.
 
V

Voki1

In der Regel dürfte er hier sicher ohne Berechnung etwas dazu sagen. Meistens stellen die sich da auch nicht so an, die Vergütung für die Beurkundung des Kaufvertrag ist ja auch nicht so ohne.

Sollte das nicht funktionieren, so wäre vielleicht der Blick eines Rechtsanwaltes für Baurecht ganz hilfreich. Dieser wird Dir dann auch weitere "Baustellen" im abgeschlossenen Vertrag erläutern.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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