Fristen für Vermessung nach Fertigstellung?

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H

hg6806

Hallo zusammen,

im September letzten Jahres ist unser Einfamilienhaus fertiggestellt worden. Der Architekt oder Bauleiter meinte, innerhalb 6 Monate müsste das Gebäude noch einmal vermessen werden. Die Frist würde also jetzt ablaufen.
Allerdings möchten wir noch eine Garage errichten, die dann gleich mit vermessen werden soll, um unnötige Kosten zu sparen.
Ist die Frist von 6 Monaten wirklich so zwingend? Wer überprüft das? Gibt es hier Strafen, wenn dies nicht pünktlich geschieht?

Viele Grüße
Tobi
 
N

nordanney

Sei entspannt und warte, bis sich jemand für die Vermessung bei Euch meldet. Es wird wohl auch keine Strafe geben (gab es zumindest bei uns im Baugebiet auch nicht - hier hat auch niemand "ich will unbedingt und sofort Geld für die Vermessung ausgeben" geschrien, sondern es haben alle einfach gewartet).

P.S. Wenn Ihr die Vermessung zusammen mit einem Nachbarn machen könnt (Neubaugebiet), dann könnt Ihr Kosten sparen!
 
Y

ypg

Die haben sich bei uns allen im Neubaugebiet nicht angemeldet, sondern Ihren Auftrag irgendwann abgearbeitet. Kenntnis über die Vermessung gab es nur durch die anschließende Rechnung! So entspannt würde ich insofern nicht sein.
 
H

hg6806

@ypg: Das verstehe ich nicht. Die haben einfach so ohne Wissen eine Vermessung durchgeführt? Die müssen sich doch anmelden und können/dürfen nicht einfach so auf's Grundstück? Außerdem dachte ich, man müsse selbst tätig werden und einen Vermesser bestellen?
 
N

nordanney

Die haben sich bei uns allen im Neubaugebiet nicht angemeldet, sondern Ihren Auftrag irgendwann abgearbeitet. Kenntnis über die Vermessung gab es nur durch die anschließende Rechnung! So entspannt würde ich insofern nicht sein.
Unangemeldet auf mein Grundstück?! Funktioniert schon nicht wegen Zaun und möglichem Hausfriedensbruch. Da wäre ich als Vermesser aber mehr als vorsichtig, so wie bei Euch vorzugehen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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