M
Marple
Liebes Forum,
wir tragen uns mit dem Gedanken, ein Erbpachtgrundstück für unser Haus in Erwägung zu ziehen. Unser Bauunternehmen vermittelt dieses Grundstück, allerdings erfolgt der Werkvertrag für das Haus unabhängig vom Erbpachtvertrag des Grundstücks.
Frage: Wird vom Finanzamt die grunderwerbsteuer nur auf das Erbpachtgrundstück berechnet oder auch auf den Werkvertrag des Hauses? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße und einen guten Start ins Wochenende! ;)
wir tragen uns mit dem Gedanken, ein Erbpachtgrundstück für unser Haus in Erwägung zu ziehen. Unser Bauunternehmen vermittelt dieses Grundstück, allerdings erfolgt der Werkvertrag für das Haus unabhängig vom Erbpachtvertrag des Grundstücks.
Frage: Wird vom Finanzamt die grunderwerbsteuer nur auf das Erbpachtgrundstück berechnet oder auch auf den Werkvertrag des Hauses? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße und einen guten Start ins Wochenende! ;)