Da Problem liegt doch anders. Der Bauträger hat ein Grundstück erworben und darauf ein Haus zum Festpreis geplant und dieses verkauft. Dann wird der Bauantrag gestellt und das funktioniert nicht ohne Sonderregelungen. Rücksprache mit dem Bauherren gab es offensichtlich auch nicht, sondern es sind dem Bauherren Kosten entstanden, für ihn aus heiterem Himmel bzw. sind diese Kosten in der Planung für die Genehmigung enthalten.
Bauträger/Architekten müssen wissen, dass sowas passieren kann, vor allem bei engen Grundstücken und sie müssen das in ihrer Kostenkalkulation als Mischkalkulation einplanen. Das ohne Absprache an den Bauherren weiterzugeben, wenn der keine extra Änderungen bestellt hat, die diese Kosten auslösen, geht meiner Meinung nach weder rechtlich noch moralisch.
Zudem ist das ggflls. ein Planungsfehler des Architekten, gegen den er versichert ist. Allerdings ist der Schaden so gering, dass er unterhalb der Selbstbeteiligung liegt, ergo kann man das nicht der VS melden. Also wird versucht, das vom Bauherren einzutreiben.
Wie gesagt - wenn mir das passiert, muss ich schriftlich nachweisen können, dass ich den Auftraggeber über die etwaigen Kosten informiert habe, ansonsten geht der Gebührenbescheid an mich (!) und ich bin auch kostenpflichtig. Ich würde mir auch die Originalbescheide besorgen - wenn dort der Bauträger als Kostenträger genannt ist ...
MfG
Dirk Grafe