B
Bauexperte
Hallo,
Die Gebäudehülle besteht auch nicht "nur" aus Steinen; Dach, -Dämmung, Fassade und Fenster gehören doch ebenfalls zu ihr. Wenn die 15%-Regel angewandt werden soll, bedeutet es immer, daß es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen geben muß. Diese betreffen sowohl den Primärenergiebedarf (welche Energieart und -menge), als auch die Hülle des Gebäudes (gefüllter Stein, bessere Dämmung, bessere Fenster usw.). Wie immer gibt es Ausnahmen: es kann auch schlicht der Anschluss an ein Fernwärmenetz, dessen Wärme zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme- oder KWK-Anlagen stammt, reichen.
Deshalb habe ich geschrieben, daß es immer am konkreten Objekt gerechnet werden muß!
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich meine es genau so, wie ich es geschrieben habe: "15%ige Reduktion des Primärenergiebedarfs und gleichzeitig mindestens 15% bessere Gebäudehülle". Entweder/oder sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in diesem Fall nicht vor, wenngleich auch hier viele Wege nach Rom führen (können). Der Begriff Primärenergie bezeichnet im Übrigen die Energieart und -menge, welche den genutzten natürlichen Quellen entnommen wird.Den zweiten Teil des Satzes verstehe ich nicht :-(. Auch im Sinne von "zusätzlich"? Reicht es nicht aus, den Primärenergiebedarf auf 85 % zu bringen?
Du kannst - alternativ zum Einsatz erneuerbarer Energien - die Energieeffizienz Deines Gebäudes erhöhen, indem Du bspw. die Gebäudehülle besser dämmst, mit Wärmerückgewinnung lüftest oder andere Maßnahmen durchführst, die das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (schreibt im Neubau den Einsatz erneuerbarer Energien vor) anerkennt. Konkret heißt das: Das Gebäude muss die Anforderungen der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung um mindestens 15% unterschreiten. Als Nachweis gilt ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung.Jetzt bin ich doch wieder verwirrt. Was ist denn eine bessere Gebäudehülle? Wie wird "besser" bewertet, wenn nicht am Primärenergiebedarf des Hauses? Sprich: Maßnahmen zur Reduktion der Wärmeverluste (bspw. an der Hülle) verringern den Primärenergiebedarf auf 85 %: Fertig, der Bauherr darf eine Gasbrennwerttherme einbauen ohne Wärmepumpe, ohne Solarthermie, ohne Photovoltaik.
Die Gebäudehülle besteht auch nicht "nur" aus Steinen; Dach, -Dämmung, Fassade und Fenster gehören doch ebenfalls zu ihr. Wenn die 15%-Regel angewandt werden soll, bedeutet es immer, daß es einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen geben muß. Diese betreffen sowohl den Primärenergiebedarf (welche Energieart und -menge), als auch die Hülle des Gebäudes (gefüllter Stein, bessere Dämmung, bessere Fenster usw.). Wie immer gibt es Ausnahmen: es kann auch schlicht der Anschluss an ein Fernwärmenetz, dessen Wärme zu mindestens 50% aus erneuerbaren Energien oder Abwärme- oder KWK-Anlagen stammt, reichen.
Deshalb habe ich geschrieben, daß es immer am konkreten Objekt gerechnet werden muß!
Liebe Grüsse, Bauexperte