Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht

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K

Kalima

Hello Allerseits,
Ich bin auf der Suche nach einem guten Anwalt in Rheinland zum Anfechten "Schadenersatz Ansprüche" (>20000 Euro). Wir hatten einen Vertrag unterschrieben. Kein bezahlbares bzw. passendes Grundstück gefunden, daher keine Finanzierung. Jetzt müssen wir ein Schadenersatz von über 20000 Euro bezahlen, weil wir vom Vertrag zurückgetreten sind nach Ablauf der im Vertrag gesetzten Vertragslaufzeit.
Hat jemand gute Tipps für mich?

MfG
 
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V

Voki1

Was genau heißt: "..kein bezahlbares bzw. passendes Grundstück gefunden, daher keine Finanzierung..". In der Regel ist mit dem Finanzierungsvorbehalt der (bonitätsbedingte) Nichterhalt einer Baufinanzierung gemeint. Einen Werkvertrag über die Errichtung eines Hauses schließt man erst dann ab, wenn im Grunde die Grundstücksfrage geklärt ist. Das ist schon deshalb so, da das Objekt ja im Rahmen der Bedingungen eines Bebauungsplanes bzw. nach Bauantrag für das ausgewählte Grundstück feststehen muss und der Werkvertrag die Besonderheiten berücksichtigt.

Wäre das anders, so wäre jede Nichtgewährung der Baufinanzierung (sogar bishin zur Antragsrücknahme) "keine Finanzierung".

Es kommt hier jetzt (wie eigentlich immer) auf den konkreten Vertragsinhalt und die besagte Klausel an. Man unterschreibt keinen Werkvertrag ohne dezidiertes Grundstück.

Wenn Du magst, dann zitiere hier doch mal die besagte Klausel aus dem Werkvertrag.

Tendenziell würde ich hier zunächst für den Anbieter nachvollziehbare Argumente sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Elina

Elina

Ich lehne mich vielleicht aus dem Fenster aber soweit ich weiß, muß bei einer Schadenersatzforderung nachgewiesen werden, daß der Schaden in der Höhe auch entstanden ist. In Verträge schreiben kann man ja viel. Ich würde das auf jeden Fall prüfen lassen und ggf. es auf eine Klage ankommen lassen (Anwalt einfach mal nach Erfolgsaussicht fragen, um Kosten gering zu halten, kann man das auch übers Internet, zb frag einen Anwalt o.ä.). Es kann zwar sein, daß der Vertragspartner am Ende doch Schadenersatz bekommt aber wahrscheinlich (?) nicht in dieser Höhe. Denn welche Kosten sind ihm denn unterdessen entstanden?
 
K

Kalima

Danke für die Antworten. Laut Hausverkäufer oder Vermittler vom Anbieter könnten wir raus aus dem Vertrag wenn wir bis zum des im Vertrag festgestelltes Datum kein Grundstück finden. Allerdings wollte er nicht in dem Vertrag " Vorbehalt Grundstück" haben. Stattdessen steht "Vorbehalt Finanzierung"drin in dem Vertrag. Der Verkäufer meinte damals es ist so üblich in der Branche. Er begründete es damit, dass ohne Grundstück gibts sowieso keine Finanzierung.
Der Punkt ist, wir hatten kein Grundstück unsere Wahl gefunden (nach 6 Monaten Suche). Die Zentrale vom Anbieter hat uns vorgeworfen wir versuchen der Verkäufer als Lügner darzustellen. Sie meinten er kann nicht gesagt haben, dass wir so einfach aus dem Vertrag rauskommen falls wir kein Grundstück bis zum gesagten Datum finden. Sie bestehen auf ihre Entschädigung von 20000 Euro!. Außerdem meinten sie, falls wir in Zukunft mit denen bauen möchten, dann wird uns die 20000 Euro gutgeschrieben.

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Hallo,

dieser Thread steht im öffentlichen Bereich des Forums. Für die Diskussion Deines Problems ist die Nennung des Anbieters nicht erforderlich; deshalb habe ich ihn aus den bisherigen Beiträgen ebenfalls entfernt. Wünscht Du dagegen die Diskussion zu ihm/seiner Produktpalette, werde ich den Faden ins moderierte Forum verschieben. Falls nicht, möchte ich Dich auffordern, den Anbieternamen nicht mehr zu erwähnen und stattdessen durch "Anbieter" oder "Firma xyz" zu ersetzen.

Btw. ist der genannte Anbieter hier im Forum angemeldet; bei Weiterleitung des Threads in das moderierte Forum wird er sich vlt. in die Diskussion einklinken.

Vielen Dank!
Bauexperte
 
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S

Steglitz

Ich lehne mich vielleicht aus dem Fenster aber soweit ich weiß, muß bei einer Schadenersatzforderung nachgewiesen werden, daß der Schaden in der Höhe auch entstanden ist. In Verträge schreiben kann man ja viel.
Schadenersatz kann man im Vertrag pauschaliert festlegen, solange dem Vertragspartner eingeräumt wird, einen geringeren Schaden nachweisen zu können. Nur liegt dann die Beweislast beim Käufer.

Entscheidend ist, was im Vertrag steht und eventuell was man mit Zeugen oder schriftlich von den Vertragsverhandlungen beweisen kann. Es würde mich nicht wundern, wenn in dem Vertrag mündliche Nebenabreden ausgeschlossen wurden.

Daher sollte man immer sehr genau prüfen (lassen), was man unterschreibt. Hier wird nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.

Viele Grüße!
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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