D.h. wenn ich das Haus in einem "Paket" von einer Firma bauen lasse, zahle ich Die Grunderwerbsteuer auf die gesamte Summe?
Der Staat braucht Geld, und das holt er sich u.a. über die Grunderwerbsteuer. Das hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Finanzbehörden verstärkt auf die Verbindung zwischen Grundstückserwerb und Errichtung des Bauvorhabens schauen. Wenn ein Anbieter Grundstück und Bau aus einer Hand veräußert, wird die Grunderwerbsteuer in jedem Fall aus der Gesamtsumme berechnet. Das kann aber auch bei anderen Konstellationen der Fall sein: Wenn zB ein Grundstück für einen Generalunternehmer reserviert ist und der Erwerber das Grundstück zB von einer Gemeinde direkt erwirbt, holt sich das Finanzamt trotzdem die Grunderwerbsteuer aus Grundstücks- und Baukosten, wenn (was dann in der Regel der Fall ist) der Bauherr mit dem Generalunternehmer baut. Selbst wenn eine Reservierung zugunsten des Generalunternehmers formell nicht vorliegt, der Generalunternehmer aber die Verbindung zwischen Bauherr und Grundstückseigentümer nur herstellt, wenn der Bauherr auch mit diesem Generalunternehmer baut, kann genauso die Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtbetrag anfallen. Selbst in vergleichbaren Konstellationen mit Architekten (statt Generalunternehmern) schlägt die Finanzkasse gerne voll zu.
Wenn man das vermeiden will, muss man erst und nur das Grundstück kaufen und dann - zeitlich nachvollziehbar und völlig unabhängig davon - anschließend die Bau- und Bauvertragsentscheidung treffen, ohne dass zwischen beiden Vorgängen eine Verbindung konstruiert werden kann.
Das Thema sollte auch vorab geprüft werden, wenn einem eine Gemeinde beim Grundstückskauf zB einen binnen bestimmten Frist zu erfüllenden Bauzwang auferlegt.