Hi,
in einem Werkvertrag wird uns angeboten:
Was meint ihr?
- Stehen Zisterne und Schmutzwasseranschluss in einem unmittelbaren Zusammenhang?
- Benötigen wir die Zisterne? Wofür? Was, wenn wir sie nicht haben?
- Welcher Kostenanteil entfällt wohl darauf (ist nicht separat ausgewiesen, klar, werde ich auch den Anbieter fragen)?
Bei uns war die Zisterne vorgeschrieben. Andere Gemeinden nehmen sonst auch einen monatlichen Obolus. Irgendwo muss das Wasser von deinen Dächern ja hin!
Meines Wissens gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Zisterne und der Schmutzwasserleitung. Einzig der Überlauf der Zisterne könnte noch mit der Schmutzwasserleitung verbunden sein (durch den Höhenunterschied zwischen Überlauf und SW-Leitung sollte eine Kontaminierung des Zisternenwassers durch möglichen Rückstau des Schmutzwassers unterbunden sein). (Laienwissen )
Wichtigster Punkt für Dich (
@ypg hat es schon geschrieben): Du musst herausfinden, was Deine Gemeinde (Bundesland) vorgibt. Bei uns war eine Möglichkeit der Versickerung mittels Installation einer Rigole, Mulde, Teich oder Zisterne (hab evtl. noch was vergessen) vorgegeben. Da Teich und Mulde auf dem Grundstück w. kleinen Kindern (Ertrinken) für uns nicht in Frage kamen (außerdem lassen dann ggf. die Mücken schön grüßen) und die Installation einer Rigole ebenfalls einige Taler gekostet hätte, haben wir uns für eine 10 m³ Zisterne (Beton) zur Gartenbewässerung entschieden. Den genauen Preis kann ich Dir nicht nennen (wurde in den Komplettbauvertrag als Bestandteil der Erstellung aufgenommen), aber uns wurde vom GU gesagt, dass der Preisunterschied zwischen 5 und 10 m³ "nur" bei einigen hundert Euro liegt.
Mein Vater bewässert seit Jahren seinen Garten via Zisterne. Er hat (glaube ich) 7,5 m³ welche gerade im Sommer auch mal öfters komplett entleert werden. Das gesamte Grundstück liegt dort bei ca. 650 m² (inkl. Haus). Somit denke ich, wird es sich über einen längeren Zeitraum schon rechnen, die Bewässerung via Zisterne anstatt per Trinkwasser zu erledigen (vor allem, da sich ja auch die Abwassergebühr nach der Trinkwasserentnahme richtet).
Im Übrigen: Eine Zisterne mit Überlauffunktion in die Kanalisation wird bei uns nicht zur Absenkung der "Niederschlagseinleitungsgebühr" anerkannt (Auskunft Amt). Hierfür müsste das gesamte Wasser auf dem Grundstück versickern. Ob dies aber beim Anfallen von großen Wassermengen und einer sowieso schon vollen Zisterne klappt, hängt meines Erachtens stark von den jeweiligen Bodenverhältnissen ab.