Die Frage ist doch, ob Dein "Kumpel" Deiner (neuen) Preisvorstellung Rechnung tragen möchte. Er hat Dir das Objekt vor zwei Monaten zu einem Betrag x angeboten. Und zwar wohl so, wie es steht und liegt, was die alte Heizung einbezieht. Nun hast Du herausfinden müssen, dass die Heizung ausgetauscht werden muss und Du möchtest dann den Kaufpreis nach unten drücken, weil an der Erneuerung der Heizung wohl kein Weg vorbeigehen mag.
Der von Dir erwähnte Energieausweis hat damit zunächst einmal gar nichts zutun. Der "Verzicht" wundert mich aber, denn i.d.R. ist ein Verzicht auf die Übergabe desselben (spätestens) beim Kaufvertragsschluss seit dem 01.01.2014 nicht mehr möglich. Eine Abweichung hiervon stellt nach § 27 Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit des Verkäufers dar. Das ist auch irgendwie logisch, denn ansonsten würden die Verkäufer die Interessenten regelmäßig zum Verzicht überreden. ;)
Wenn Du das Haus nun OHNE Erneuerung der Heizung kaufst, dann geht eine etwaige Verpflichtung zum Austausch der Heizung sofort auf Dich über.
Nun mal meine persönliche Meinung: Den Heizungsaustausch nicht verschieben, sondern gleich und noch vor dem Einzug vornehmen. Dein Geld wird auch in wenigen Jahren vermutlich nicht mehr sein und derzeit lässt sich der Austausch wegen der niedrigen Zinsen auch prima finanzieren. ;)