Link mit Hinweis verschickt, allerdings muss man bei diesen Fällen höllisch aufpassen, dass man die richtige Kommentierung zum richtigen Gesetz erwischt. Musketier hat die bayrische Version verlinkt, die muss mit der brandenburgischen nicht identisch sein und ist sie so weit ich das kontrolliert habe auch nicht.
Das geht vom Baugesetzbuch über die jeweilige LandesBauOrdnung, spezielle Festsetzungen im Baugebiet bis runter zur Einzelfallentscheidung - und das ist in aller Regel nicht hier im Forum zu klären, sondern immer nur mit Hilfe von Fachplanern vor Ort, sprich: Bauamt, Architekt, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
MfG
Dirk Grafe