Fragen zur VOB und die Rechte des Bauherren

4,80 Stern(e) 5 Votes
B

Bauherren2015

Hallo zusammen,

ich hoffe wieder einmal sehr auf eure Hilfe.
Unsere Baufirma weigert sich einen Bauzeitenplan zu erstellen, wir haben ein Einzugsdatum genannt bekommen und die Firma ist der Meinung, dass uns alles andere nichts angeht. Wer unser Haus baut, wann welches Gewerk begonnen wird und vor allem haben wir öfter mal Streitigkeiten über die Interpretation von einem "fertigen Gewerk". Es gab bereits einen Baustopp von 4 Wochen und gerade hat der nächste begonnen, bisher sind es nur 1,5 halb Wochen die nichts passiert ist.
Habt ihr einen Tipp wie wir auch ohne Anwalt damit umgehen können? Oder auf welches unsere Rechte wir setzen können. Mit den Herren ist nicht gut Kirschenessen, wir hatten ursprünglich einen Dienstleistungsvertrag, wurden dann aber nach Erhalt der Baugenehmigung zur Unterschrift eines Werkvertrages "gezwungen".
Danke schon mal für eure Antworten.
 
Stefan G.

Stefan G.

Wie kann man den zu einem Vertrag mit einer Baufirma "gezwungen" werden? Das war doch schon genügend Signal einen anderen zu nehmen, wenn es so gewesen ist.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Unsere Baufirma weigert sich einen Bauzeitenplan zu erstellen, wir haben ein Einzugsdatum genannt bekommen und die Firma ist der Meinung, dass uns alles andere nichts angeht.
Wenn ein Bauablaufplan oder auch Bauzeitenplan nicht wirksam vereinbart wurde, ist dies leider wahr.

Es gab bereits einen Baustopp von 4 Wochen und gerade hat der nächste begonnen,
Von wem und vor allem weshalb verfügt?

Habt ihr einen Tipp wie wir auch ohne Anwalt damit umgehen können? Oder auf welches unsere Rechte wir setzen können. Mit den Herren ist nicht gut Kirschenessen, wir hatten ursprünglich einen Dienstleistungsvertrag, wurden dann aber nach Erhalt der Baugenehmigung zur Unterschrift eines Werkvertrages "gezwungen".
Wie kannst Du denn gezwungen werden? Entweder ich vereinbare Leistungen, wo ich der bestimmende Part bleibe oder wähle alternativ die klassische Form des Werkvertrages.

So, wie ich das lese - ich darf ja keine Rechtsberatung betreiben - sehe ich den Nutzen für Dich eher in der Beauftragung eines RA und zusätzlich externer Baubegleitung (kostet für 5 Phasen nicht die Welt bei TÜV®, DEKRA® & Co.; ein RA fordert ebenfalls keine Unsummen) und gerade nicht in der Umgehung dieser, für Dich wichtigen Unterstützung.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauherren2015

Wie kann man den zu einem Vertrag mit einer Baufirma "gezwungen" werden? Das war doch schon genügend Signal einen anderen zu nehmen, wenn es so gewesen ist.
Wenn man gesagt bekommt, "wenn ihr den Werkvertrag nicht unterschreibt, lassen wir alles platzen" und man schon eine hohe Summer an diese Firma gezahlt hat (die im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurde) und nicht weiß, wie man das Haus dann in einer guten Qualität zu dem gleichen Preis bauen soll, würde ich das "zwingen" nennen.
 
B

Bauherren2015

Hallo Bauexperte.

Von wem und vor allem weshalb verfügt?
Es gab Probleme zwischen dem Bauleiter und der Baufirma, es ging ums liebe Geld. Der Bauleiter war sehr offen zu uns und hat uns sogar Verträge vorgelegt.... Wie auch immer. Hätte er besser nicht machen sollen, das Vertrauen ist natürlich komplett zerstört. Bis die beiden Parteien sich dann geeinigt hatten, waren 4 Wochen ins Land gegangen. Während dieser 4 Wochen haben wir auf die Fertigstellung der Zwischendecke gewartet, die bereits gezahlt war.


Wie kannst Du denn gezwungen werden? Entweder ich vereinbare Leistungen, wo ich der bestimmende Part bleibe oder wähle alternativ die klassische Form des Werkvertrages.

So, wie ich das lese - ich darf ja keine Rechtsberatung betreiben - sehe ich den Nutzen für Dich eher in der Beauftragung eines RA und zusätzlich externer Baubegleitung (kostet für 5 Phasen nicht die Welt bei TÜV®, DEKRA® & Co.; ein RA fordert ebenfalls keine Unsummen) und gerade nicht in der Umgehung dieser, für Dich wichtigen Unterstützung.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Danke für Dein Feedback. Wir werden deinem Rat vermutlich folgen. Auch wenn wir es eigentlich schon längst selber wissen, dass es ohne RA und externen Bauleiter nicht funktionieren wird, haben wir uns die ganze Zeit schwer getan mit diesem Schritt.
Beste Grüße

Hallo, ich habe mal die Zitate von Bauexperte lesbar gestaltet. Gruss, die Mod
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

toxicmolotof

Und ich würde das ohne Prüfung mit Sinn und Verstand dumm nennen, wenn man plötzlich was anderes unterschreiben soll, als ursprünglich vereinbart.

Und warum habt ihr mehr Geld bezahlt als die bisherige Leistung wert ist? Nur dann entsteht ja ein Nachteil zu Euren Lasten.

Ich möchte behaupten, dass hier sehr blauäugig an die Sache rangegangen worden ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fragen zur VOB und die Rechte des Bauherren
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauleiter kommt nicht, prüft nicht bzw. es ist ihm alles egal 16
2Bau verzögert sich laufend - Bauleiter anrufen? 36
3Bauleiter Raum Neukirchen-Vluyn (Duisburg/Kleve/Wesel) 10
4Ersttermin Bauleiter - Tipps? 11
5Muss Baufirma die Kosten je Gewerk auflisten? 13
6Bauleiter verschollen 10
7Bauleiter Kündigen wegen fehlender Leistung - Geht das? 16

Oben