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eric2610
Hallo, bei uns herrscht gerade eine ziemlich verzwickte Situation.
Wir haben über eine Bauträger bauen lassen. Haus und Grundstück sollten nach Zahlung der Schlussrate in unseren Besitz übergehen.
Jetzt zum komplizierten. Vertraglich war eine Fertigungszeit von 28 Wochen nach Kaufpreisfälligkeit im Vertrag vereinbart. Der Bauträger meldete uns einen (vorzeitigen Fertigstellungstermin) Ende Mai. Wir haben dann für ende Juni die alte Wohnung gekündigt und wollten Ende Juni umziehen. Jedoch hat sich dann herausgestellt das der Termin nicht wirklich gehalten werden kann. Bzw zum 26.6 hatten wir dann einen Übergabetermin bei dem Wasser,Strom,Telefon und ein Teil der Außendämmung an einem Kellerfenster noch nicht fertiggestellt waren. Dies wurde auch im Protokoll so festgehalten. Da wir 3 Tag Später aus der alten Wohnung heraus mussten durften wir zu dem Termin auch schon die Möbel ins Haus packen und sind zur Schwiegermutter gezogen. Strom und Wasser kamen dann eine Woche Später.
Jetzt jedoch das große Problem. Einen Tag nach der vorläufigen Abnahme gab es einen starken Regen und dadurch ist an der noch nicht fertigen Stelle an der Kellerdämmung Wasser in den Keller eingetreten und hat sich im gesamten Keller unter den Estrich gelegt. Nun wird das seit knapp 4 Wochen mit Vakuumpumpen getrocknet. Die Kellerdämmung ist mittlerweile auch fertig und Lichtschacht und Lichthof sind auch an den Fenstern.
Jetzt die erste Frage. Kann man einen Neubau als Bezugsfertig bezeichnen in dem durch die Trocknung Raumtemperaturen von über 30 Grad und eine unheimliche Lärmbelästigung durch die Geräte herrschen? Oder sollen wir da jetzt mittlerweile 3 Wochen über der Vertraglich geregelten Maximaldauer des Bauvorhabens sind die Vertragsstrafe beim Bauträger einfordern.
Zum anderen haben wir dann vor 10 Tagen wieder eine Abnahme gehabt und den Schlüssel erhalten. Bei dieser Abnahme wurde vereinbart das der Bauträger bis zum 24.7 Zeit hat weitere Mängel zu beheben. Trotz mehrere nachfragen ist natürlich nichts geschehen. Kann ich dann Ab morgen eigene Handwerker beauftragen und der Firma das in Rechnung stellen?
Wir haben über eine Bauträger bauen lassen. Haus und Grundstück sollten nach Zahlung der Schlussrate in unseren Besitz übergehen.
Jetzt zum komplizierten. Vertraglich war eine Fertigungszeit von 28 Wochen nach Kaufpreisfälligkeit im Vertrag vereinbart. Der Bauträger meldete uns einen (vorzeitigen Fertigstellungstermin) Ende Mai. Wir haben dann für ende Juni die alte Wohnung gekündigt und wollten Ende Juni umziehen. Jedoch hat sich dann herausgestellt das der Termin nicht wirklich gehalten werden kann. Bzw zum 26.6 hatten wir dann einen Übergabetermin bei dem Wasser,Strom,Telefon und ein Teil der Außendämmung an einem Kellerfenster noch nicht fertiggestellt waren. Dies wurde auch im Protokoll so festgehalten. Da wir 3 Tag Später aus der alten Wohnung heraus mussten durften wir zu dem Termin auch schon die Möbel ins Haus packen und sind zur Schwiegermutter gezogen. Strom und Wasser kamen dann eine Woche Später.
Jetzt jedoch das große Problem. Einen Tag nach der vorläufigen Abnahme gab es einen starken Regen und dadurch ist an der noch nicht fertigen Stelle an der Kellerdämmung Wasser in den Keller eingetreten und hat sich im gesamten Keller unter den Estrich gelegt. Nun wird das seit knapp 4 Wochen mit Vakuumpumpen getrocknet. Die Kellerdämmung ist mittlerweile auch fertig und Lichtschacht und Lichthof sind auch an den Fenstern.
Jetzt die erste Frage. Kann man einen Neubau als Bezugsfertig bezeichnen in dem durch die Trocknung Raumtemperaturen von über 30 Grad und eine unheimliche Lärmbelästigung durch die Geräte herrschen? Oder sollen wir da jetzt mittlerweile 3 Wochen über der Vertraglich geregelten Maximaldauer des Bauvorhabens sind die Vertragsstrafe beim Bauträger einfordern.
Zum anderen haben wir dann vor 10 Tagen wieder eine Abnahme gehabt und den Schlüssel erhalten. Bei dieser Abnahme wurde vereinbart das der Bauträger bis zum 24.7 Zeit hat weitere Mängel zu beheben. Trotz mehrere nachfragen ist natürlich nichts geschehen. Kann ich dann Ab morgen eigene Handwerker beauftragen und der Firma das in Rechnung stellen?