Handwerker berechnet mehrfach Anfahrtskosten

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S

stefanh

Hallo Zusammen,

ich habe meine Heizungsbaufirma zusätzlich damit beauftragt, nach Aufwand die Badmontage durchzuführen.

Die letzte Lieferung von zwei Waschbecken und Unterschränken kam und die Firma wurde informiert. Nach ca. 1 Woche erhalte ich einen Anruf das es kurzfristig schon am nächsten Tag um 10 Uhr mit der Montage losgeht.
Am nächsten Tag kommt die Firma aber erst um 14 Uhr, montiert den Großteil und fährt nach 2 Stunden wieder. Am darauffolgenden Tag kommt die Firma wieder (um 11 Uhr) und montiert den Rest in 1 Stunde fertig (es war ein Freitag).

Jetzt erhalte ich eine Rechnung:
Tag 1: Anfahrt km
Tag 1: Anfahrt Zeit
Tag 1: 2 Stunden Arbeitszeit
Tag 2: Anfahrt km
Tag 2: Anfahrt Zeit
Tag 2: 1 Stunde Arbeitszeit

Die Aufstellung entspricht der Wahrheit und jeder hier wird mir hier wahrscheinlich anhand von Paragraphen belegen können, dass dies auch gesetzlich so in Ordnung ist.

Aber allein Anfahrt km und Zeit machen mehr als die Hälfte der Rechnung aus. Ich persönlich fühle mich über den Tisch gezogen.. Sie hätten die Arbeiten locker an einem Tag beenden können.
Warum sie weg mussten kann ich nur spekulieren. Aber schon früher bei der Heizungsmontage war um 16 Uhr immer Feierabend.

Habt ihr so einen ähnlichen Fall auch schon erlebt? Kann ich mich hier irgendwie gegen die doppelten Anfahrtskosten wehren?

Danke und viele Grüße
Stefan
 
V

Voki1

Anruf das es kurzfristig schon am nächsten Tag um 10 Uhr mit der Montage losgeht.
Am nächsten Tag kommt die Firma aber erst um 14 Uhr
Im Grund liegt hier ein möglicher Schlüssel zur Lösung. Die "Verspätung" hast ja nicht Du zu vertreten, sondern das Unternehmen. Wären die Arbeiten, wie ja im Telefonat schlussendlich auch vereinbart, um 10.00 Uhr gestartet, so wäre die Erledigung taggleich ohne erneute Anfahrt möglich gewesen.

Was war denn dann am ersten Tag um 16.00 Uhr? Hast Du das Verlassen der Baustelle irgendwie kommentiert? Oder den (unerledigten) Abgang ggf. verbal gebilligt oder schon dort Deine Verwunderung zur Kenntnis gebracht?

Ich würde allerdings hier den Weg über die Verspätung wählen. Es lag in der Sphäre des Unternehmers, die Arbeiten taggleich zu erledigen. Er hat vermutlich jedoch auf einer anderen Baustelle ein Loch stopfen müssen oder aber dort mehr Zeit benötigt, als vorher kalkuliert. Ich kann nicht erkennen, warum Du diesen Umstand dann über eine doppelte Anfahrt wirst zahlen müssen.
 
S

stefanh

Hallo Stefan,


Was steht genau im Auftrag oder unterschriebenen Angebot?

Liebe Grüsse, Bauexperte
Im Auftrag / Angebot steht bzgl. Anfahrt / Anfahrtskosten etc. nichts. Die Montage nach Aufwand wurde quasi nur im Hauptangebot für die Heizungs- und Sanitärmontage als Einzeiler erwähnt.
Bei den Arbeiten an der Heizungs- und Sanitäranlage (die abgeschlossen sind) wurde bisher nie die Anfahrtskosten berechnet. Zumindest nicht als Einzelposition... deswegen war ich verwundert das jetzt sowas plötzlich aufgeführt wird.
Nachdem du gestern gefragt hast ist mir auch erst aufgefallen, dass die die Handwerker bisher immer im Rahmen der Heizungs- und Sanitäranlagenarbeiten da waren und da quasi im Anschluss daran die Badmontage durchgeführt haben. Somit vermischten sich die Aufgaben und es wurde keine Anfahrtskosten berechnet.
Jetzt waren sie nur exklusiv für die Badomontage da und schon gibt es Anfahrtskosten. Dann habe ich also bei der Vetragsvergabe verpennt den Punkt extra aufnehmen zu lassen oder?

Im Grund liegt hier ein möglicher Schlüssel zur Lösung. Die "Verspätung" hast ja nicht Du zu vertreten, sondern das Unternehmen. Wären die Arbeiten, wie ja im Telefonat schlussendlich auch vereinbart, um 10.00 Uhr gestartet, so wäre die Erledigung taggleich ohne erneute Anfahrt möglich gewesen.

Was war denn dann am ersten Tag um 16.00 Uhr? Hast Du das Verlassen der Baustelle irgendwie kommentiert? Oder den (unerledigten) Abgang ggf. verbal gebilligt oder schon dort Deine Verwunderung zur Kenntnis gebracht?

Ich würde allerdings hier den Weg über die Verspätung wählen. Es lag in der Sphäre des Unternehmers, die Arbeiten taggleich zu erledigen. Er hat vermutlich jedoch auf einer anderen Baustelle ein Loch stopfen müssen oder aber dort mehr Zeit benötigt, als vorher kalkuliert. Ich kann nicht erkennen, warum Du diesen Umstand dann über eine doppelte Anfahrt wirst zahlen müssen.
Ich selbst war leider am ersten Tag nicht vor Ort sondern nur meine Frau. Soweit sie mir erzählt hatte, kam der Arbeiter auf sie zu und meinte "sie müssen jetzt weg, aber die Bäder sind fast fertig und es ist morgen nur noch kurz was Zutun". Darauf hat meine Frau aber nichts besonderes gesagt. Verwundert war sie dennoch da ja wirklich nur noch ein Schrank fehlte, aber ob man das an ihrem Gesichtsausdruck ablesen konnte weiß ich nicht

Bzgl. der Verspätung sehe ich auch einen (kleinen) Hebel, danke für den Hinweis! Ich werde jetzt einfach mal höflich und nett anfragen ob es denn möglich wäre die eine Anfahrt zu streichen. Eine rechtliche Grundlage sehe ich nach meinem aktuellen Kenntnisstand nicht, aber evtl. ist die Firma ja kulant.

Viele Grüße
Stefan
 
B

Bauexperte

Hallo Stefan,

Dann habe ich also bei der Vetragsvergabe verpennt den Punkt extra aufnehmen zu lassen oder?
Ich sehe das so, ja. Im Voraus eine Fahrtkostenpauschale zu vereinbaren, wäre nicht die schlechteste Idee gewesen. Allerdings sieht unser aktueller Jurist im Forum, Volker, es anders. Also wie kann ich ihm widersprechen

Sprich mit dem Handwerksbetrieb und dann schaust Du, wohin die Debatte führen kann.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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