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DaniMartinez
Moin moin,
ich habe mal eine Frage in die Runde! Und zwar geht es um ein Bodengutachten in dem zwei Varianten stehen, die zur Sicherung des Untergeschosses gegen Vernässung erläutert werden. Das Bodengutachten habe ich angehängt.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Alternative mit der weißen Wanne, die auch bei uns verbaut wurde. Verstehe ich das aus dem Bodengutachten richtig, dass wenn ich eine weiße Wanne baue, die Geländeauffüllung bis zur geplanten Geländeoberkante entweder mittels rolligem Boden (Sande, Kies etc.) oder mit Drainplatten an den UG-Wänden ausgeführt werden muss? Und was versteht man unter dem abschließenden Worten , dass "eine natürliche Vorflut für das Stauwasser gegeben ist"?
Zum Hintergrund. Ich habe auf den Verbau einer Drainage bestanden (wir haben ein Hanggrundstück), obwohl mein Bauleiter und der Kellerbauer meinten, dass eine Drainage technisch nicht erforderlich sei. Angefüllt wurde der Keller mit einem schluffig-lehmigen/sandigen Bodengemisch. Drainplatten an den UG Wänden wurden nicht verbaut. Zudem wurde eine kokosummantelte Drainage ohne Revisionsschächte an den Hausecken verbaut. Durch einen Gutachter wurde bemängelt, dass die Drainage nicht entsprechend der DIN 4095 ausgeführt wurde.
Ich habe daraufhin die Drainage ausbauen lassen und Mehrkosten durch die Entsorgung des nicht mehr verdichtbaren Boden und des neuen Füllsands von ca. 15.000€ gehabt. Der Bauleiter und Kellerbauer argumentieren jetzt, dass die Drainage nicht erforderlich sei laut Gutachten. Das stimmt doch nur, wenn dann ausschließlich entsprechender rolliger Boder oder Drainplatten verbaut werden. Oder verstehe ich die Passage im Bodengutachten falsch?
Da weder ausschließlich rolliger Boden noch Drainplatten verbaut wurden, liegt hier doch eine Fehlplanung seitens der Bauleitung bzw. des Kellerunternehmens vor. Zudem ist die Drainage technisch falsch verbaut worden.
Wäre cool wenn Ihr mir bei dieser etwas verzwickten Situation etwas Licht ins Dunkle bringen könnt.
Grüße
ich habe mal eine Frage in die Runde! Und zwar geht es um ein Bodengutachten in dem zwei Varianten stehen, die zur Sicherung des Untergeschosses gegen Vernässung erläutert werden. Das Bodengutachten habe ich angehängt.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Alternative mit der weißen Wanne, die auch bei uns verbaut wurde. Verstehe ich das aus dem Bodengutachten richtig, dass wenn ich eine weiße Wanne baue, die Geländeauffüllung bis zur geplanten Geländeoberkante entweder mittels rolligem Boden (Sande, Kies etc.) oder mit Drainplatten an den UG-Wänden ausgeführt werden muss? Und was versteht man unter dem abschließenden Worten , dass "eine natürliche Vorflut für das Stauwasser gegeben ist"?
Zum Hintergrund. Ich habe auf den Verbau einer Drainage bestanden (wir haben ein Hanggrundstück), obwohl mein Bauleiter und der Kellerbauer meinten, dass eine Drainage technisch nicht erforderlich sei. Angefüllt wurde der Keller mit einem schluffig-lehmigen/sandigen Bodengemisch. Drainplatten an den UG Wänden wurden nicht verbaut. Zudem wurde eine kokosummantelte Drainage ohne Revisionsschächte an den Hausecken verbaut. Durch einen Gutachter wurde bemängelt, dass die Drainage nicht entsprechend der DIN 4095 ausgeführt wurde.
Ich habe daraufhin die Drainage ausbauen lassen und Mehrkosten durch die Entsorgung des nicht mehr verdichtbaren Boden und des neuen Füllsands von ca. 15.000€ gehabt. Der Bauleiter und Kellerbauer argumentieren jetzt, dass die Drainage nicht erforderlich sei laut Gutachten. Das stimmt doch nur, wenn dann ausschließlich entsprechender rolliger Boder oder Drainplatten verbaut werden. Oder verstehe ich die Passage im Bodengutachten falsch?
Da weder ausschließlich rolliger Boden noch Drainplatten verbaut wurden, liegt hier doch eine Fehlplanung seitens der Bauleitung bzw. des Kellerunternehmens vor. Zudem ist die Drainage technisch falsch verbaut worden.
Wäre cool wenn Ihr mir bei dieser etwas verzwickten Situation etwas Licht ins Dunkle bringen könnt.
Grüße