Richtig. Der Unterschied der beiden Verordnungen liegt u.a. in der Definition einer Kleingarage. Bayern betrachtet 100m² als Kleingarage, BB eben nur 20m².
Wenn das korrekt ist, liegt der Sachbearbeiter in BB aus Deiner Sicht leider richtig.
MfG
Dirk Grafe
Hallo, Gerd!
Die entscheidende Frage ist, welche Planungsgrundlage vorliegt. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, sind dort uU Festsetzungen bzw. ein Rahmen vorgegeben, in dem ohne explizite Beantragung verändert werden darf. Mehr geht dann auch, muss aber explizit beantragt/genehmigt werden. Vor...
Link mit Hinweis verschickt, allerdings muss man bei diesen Fällen höllisch aufpassen, dass man die richtige Kommentierung zum richtigen Gesetz erwischt. Musketier hat die bayrische Version verlinkt, die muss mit der brandenburgischen nicht identisch sein und ist sie so weit ich das kontrolliert...
Hallo, Landu!
Als Bankberater solltest Du wissen, dass man den größten Nutzen aus einer Sache zieht, wenn man die eigene Frucht realisiert, sprich: selbst wohnt/baut.
Man kann - entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt - natürlich auch einen Zins-Swap ansetzen und Wohnung A kaufen/vermieten und...
"Teilung noch vorbehalten" bedeutet vermutlich, das das Grundstück noch nicht vermessen wurde, also bisher nur Planungen bestehen.
Hat den Vorteil, dass man das Grundstück bzgl. Größe und Zuschnitt uU noch an die persönliche Planung anpassen kann.
9m*14m sind 126m² Bruttogrundfläche, das ist...
Nein, aber es ist Usus, weil die Notarkosten idR dem Käufer auferlegt werden. Der Kostenträger darf dann eben aussuchen, bei welchem Notar er den Vertrag aufsetzen lässt.
Letztlich aber alles Verhandlungssache.
MfG
Dirk Grafe
Der Teufel steckt hier im Detail.
Es gibt, wie im Startbeitrag auch nachzulesen, abhängig von der jeweils gültigen Landesbauordnung Gebäudetypen, die innerhalb definierter Randbedingungen genehmigungsfrei errichtet werden können. In BB scheint das auch für Klein-Garagen zu gelten, in NRW zB...
Die Frage ist, wie das Bauamt begründet hat und ob alle Belange des Nachbarn korrekt berücksichtigt wurden. Das lässt sich ohne Akteneinsicht nicht beurteilen.
Zudem gibt es andere Varianten, wie man bauordnungsrechtliche Mängel ohne Rückbau beseitigen kann, idR durch Baulasten, möglich sind...
18m ist in meinen Augen kein schmales Grundstück. In innerstädtischer Lage bzw. in Speckgürteln gibt's Standardbebauung von Doppelhaushälfte auf 300m² und weniger. Ihr habt 500m², das ist eine absolut gängige und gut bebaubare Größe.
Tiefgarage auf einem 500m²-Grundstück ist im Bereich der...
Hallo Slintrebla,
ich möchte @Voki in diesem Fall ergänzen. Zu prüfen ist hier zunächst, ob die Abstandsflächen des Baukörpers so wie er jetzt steht, tatsächlich immer noch auf dem Grundstück bleiben. Dazu muss man u.a. prüfen ...
1. ... in wie weit das Nachbargrundstück ggü. dem...
Ja. Das sind die Art "Gutachten", die ich meine. Selbst da steckt aber noch ein Vergleich der offensichtlichen/grundsätzlichen Bausubstanz drin, weil sich der Verkehrswert aus dem Vergleichswertverfahren mit anderen vergleichbaren Objekten ableitet oder zumindest ableiten sollte. Diese Art...
Hallo Finesse,
extrem hilfreich ist hier eine aktuelle Katasterkarte, die auch die Umgebung zeigt und vor allem das 2010 um gewidmete Baugrundstück. Ebenfalls hilfreich die Bodenrichtwertkarte und der Bebauungsplan, falls vorhanden.
Grundsätzlich kannst Du prüfen, ob es auf den...
Hallo @ductom,
Deine Fragen kann Dir jeder Architekt im Schlaf erläutern und einen Architekten benötigst Du für Dein BV eh. Einen kompletten Bebauungsplan hier im Forum zu übersetzen, dass es mit Beispielen für Laien verständlich aufbereitet ist, ohne zu wissen, was Deine konkreten Fragen sind...
Hallo PiepsBecks,
beim Kaufvertrag resp. der vorweggenommenen Erbfolge prüft das Finanzamt nur grob, ob uU Erbschaftssteuer hinterzogen werden soll, indem der Wert des Hauses zu niedrig angesetzt wird. Das ist auf Grund der Angaben, die Du gemacht hast, nicht ersichtlich, wird Euch aber der...
Die Gemeinderatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, aber auch dort werden Informationen oft geschwärzt, wie zB Eigentümer/Interessenten von Baugrundstücken etc. pp.
Klappe befindet sich aber noch im Bau-Ausschuss, also in der Vorstufe. Diese Sitzungen kann man in einen öffentlichen und...
Hallo Klappi!
Ohne Unterstützung durch einen Experten ist das zum Scheitern verurteilt. Kernfrage ist tatsächlich ob Dein BV privilegiert ist. Falls nicht, wird es sehr schwierig - da muss man sich dann schon im Baurecht auskennen. Hilfreich wäre hier Dein Antrag mit einer Karte u kurzer...
Hallo,
die Kosten richten sich nach der in Hessen gültigen Gebührenordnung für Vermessungsleistungen, die Kosten kann jedes Katasteramt und jeder öffentlich bestellte Vermessungsingenieur in Hessen ermitteln.
Am Besten ist es, sich eine Karte des Grundstücks auszudrucken und die neu zu bildende...
Hallo hirngespinst,
wenn Du dem Bauamt nicht vertraust, brauchst Du entweder einen Architekten, der Einsicht in die Bauakte nimmt oder aber Du machst das selbst. Ist für Laien allerdings nicht empfehlenswert.
Kaufen würde ich definitiv erst, wenn ...
a) Klarheit über die Rechtmäßigkeit des...
Hallo Simon,
die Datei, die Du hochgeladen hast, ist kein Lageplan, sondern meiner Meinung nach nur eine Skizze bzw. eine Mischung aus einer Skizze und einem digitalen Plan.
Trotzdem Obacht, denn solche Abweichungen kommen durchaus vor, das Problem bekommt man hier im Forum aber kaum erklärt...
Ich glaube, das passt, es sei denn, Ihr habt sehr enge Vorgaben im Bebauungsplan. Wie hoch sind denn zulässige Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl?
MfG
Dirk Grafe
Hallo @instigater,
es hilft, dass man drüber redet. ;) Auf Feiern, bei der Arbeit, im Sportverein oder wo auch immer. Je konkreter man beschreibt, wo man hin will und was man sucht, desto besser wird das Feedback sein.
MfG
Dirk Grafe
Hallo Tommy,
ich empfehle in solchen Fällen, sich die Bauakte zu besorgen bzw. Einsicht zu erhalten und Kopien zu fertigen. Das geht mit Einwilligung des jetzigen Eigentümers auch vor dem Erwerb. In der Bauakte siehst Du dann (hoffentlich)
1. Den Bauantrag oder zumindest eine Bauanzeige des...
Es ist normal, aber muss nicht zwingend von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/ Vermesser gemacht werden, es sei denn, das örtliche Bauamt schreibt das vor.
Grundsätzlich ist es aber sinnvoll, diese Leistung vom Vermesser erbringen zu lassen, denn allen anderen fehlt die Erfahrung...
Hallo tinct,
grundsätzlich alles möglich, es gibt noch eine andere (zusätzliche) Variante, nämlich die Vermietung "über Kreuz". Dann wärt Ihr Eigentümer der Wohnung und die Eltern Eigentümer des Hauses, das sie an Euch weitervermieten.
Sollte man mit dem Steuerberater besprechen, ob sich das...
Nein. Wenn die Stadt die geschlossene Bauweise vorschreibt, muss der Nachbar nicht extra zustimmen, es sei denn, die geschlossene Bauweise würde gegen bestehendes Planungsrecht verstoßen. Wenn Deinem Nachbarn Dein Bauantrag bzw. die geschlossene Bauweise nicht gefällt, dann muss er gegen den...
Ich male nichts schwarz - die Idee ist einfach schlecht und es gibt viel einfachere Lösungen, die den gleichen Effekt haben.
Falsch. Und das muss man in der Deutlichkeit sagen. Beim Erbe bekommt er ohne heutige Investition (!) im Erbfall 25-50% des Hauses, je nach dem wie die Situation mit der...
Für Euch ist nur wichtig, dass der östliche Bereich nicht ebenfalls 3-geschossig und geschlossen bebaut wird bzw. dann genügend Abstand bleibt. Wenn ihr 2,5/3-geschossig baut und östlich entstehen Einfamilienhaus, wird Euch dadurch nicht das Licht verbaut.
Nord-östlich habe ich auch noch Platz...
Schenkung oder Erbe ist erst mal egal, der Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400T€ pro Kind alle 10 Jahre.
Überleg' mal logisch. Du befürchtest, dass Dein Vater zu wenig Kapital haben wird, um das Haus zu unterhalten und sich ein lebenswertes Leben zu gönnen. Wenn seine Frau länger lebt...
Das wäre aber genau das, was eintreten würde - sie hätte Wohnrecht und Du müsstest das Haus unterhalten! Oder Du lässt es verfallen und vernichtest Dein eigenes Erbe.
MfG
Dirk Grafe
Hallo Bola,
das ist (leider) genau die Antwort, die ich erwartet hatte und Deine Idee - so sinnvoll sie auch sein mag - geht mMn an mehreren Stellen nicht auf.
1. Option: Schenkung/vorweggenommene Erbfolge:
Problem dabei: Dein Vater will das gar nicht und seine jetzige Ehefrau kann daran auch...
Nur mal kurz, weil dieser (grundsätzlich mögliche) Gedanke hier schon mehrfach vorgeschlagen wurde ... das bringt dem Vater finanziell rein gar nichts! Der Vater wohnt jetzt im Haus und bezieht seine Rente, die offensichtlich knapp ist. Ziel des Kaufs (!) durch den Sohn ist, dass der Vater über...
@BOLA79
meine Fragen zielen nicht auf einen externen Verkauf ab, sondern auf Deine Optionen - und die solltest Du kennen und gut darlegen können, denn Dein Vater scheint von der Idee nicht sonderlich angetan.
Entscheidend ist hier, ob das Haus bedeutend mehr wert ist, als die 50-80T€, die Du...
Städtebaulich ist nur die Südseite der Gabelstraße maßgeblich, was nördlich von Dir eingekreist wurde, ist irrelevant. Schon die gegenüberliegende Straßenseite weist eine völlig andere Struktur auf und ist damit raus, es sei denn, das Bauamt verlangt, dass man sich an dieser Bebauung zu...
Hallo Bola!
Du solltest mal ein paar Eckdaten zum Haus geben, entweder einen realistischen aktuellen Wert des Hauses (oder was Du gedenkst, Deinem Vater zahlen zu wollen) oder
- Grundstücksgröße
- Bodenrichtwert
- Wohnfläche (unterkellert)
- Baujahr
- Zustand
- ungefähres Alter Deines Vaters...
Wenn Du (landwirtschaftlicher./privilegierter) Vollerwerbsbetrieb wärst, wäre auch das Wohnhaus privilegiert - es sei denn, Du hast schon genügend Wohnraum auf dem Betriebsgelände. Außerhalb des B-Plans zu bauen kommt auch jeden Tag vor, das hat mit Deiner Sachlage wenig bis gar nichts zu tun...
Alles Einzelfallentscheidungen. ;) Allein eine veränderte Nutzung kann Dir schon das Genick brechen, wenn diese nicht zum ursprünglichen Bauantrag bzw. zur Genehmigung passt.
Was Du an Reparaturen und etwaigen Umbauten vornehmen darfst, kann Dir sicher ein Architekt erklären - wenn Du beim...
@Vega82: Du musst in die Landesbauordnung Sachsen gucken. Ohne Gewähr, Fassung aus 2014:
Unter der vorsichtig formulierten Annahme, dass ich das richtig interpretiere, sind Gartenhütten bis 10m² Grundfläche und Garagen/Carports bis 50m² je Grundstück komplett verfahrensfrei, d.h., dass sie...
Hallo Scriptum,
Dein Zauberwort heißt "privilegiertes Bauvorhaben". Landwirte etc. können sog. privilegierte Bauvorhaben grundsätzlich überall dort bauen, wo sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen (zB Immissionsschutz), ob da Wasser, Strom und Gas liegt, ist egal, muss man im Zweifel eben auf...
Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob...
Hast Du keinen Architekten, der das mal mit einem kurzen Telefongespräch klären kann? Der Bauantrag muss doch von einem AR gefertigt worden sein. Ich glaube nämlich, dass die Dich als Laien wieder mit irgendwelchen halbgaren Aussagen vertrösten werden. Letztlich ist das nicht Dein Problem, wo...
Die 1050€ Kaltmiete werdet ihr wie ypg schon schrieb mE in den nächsten 12 Monaten nicht einsparen, aber für 2 Personen 2600€ mtl. Ausgaben ohne Miete ... da steckt noch reichlich Luft für etwaige Katastrophen drin oder aber Du hast irgendwo einen Fehler drin.
Man kann ganz grob für eine Person...
Für ein Gartenhaus von 1,50x1,50m braucht man keine Baugenehmigung, zumindest nicht in NRW. Hier ist es so, dass Nebengebäude bis 30m³ keine Baugenehmigung benötigen, andere Bundesländer können abweichende Regelungen haben. Es ist hier aber auch möglich, dass in einem Baugebiet KEINERLEI...
Im Freistellungsverfahren wird ja kaum geprüft. Ist nur dummerweise so, dass die bereits genehmigten FD-Garagen keine Rechtsgrundlage für weitere FD-Garagen darstellen. Wenn das Bauamt jetzt aufpasst, hat man als Nachzügler Pech oder aber der Bebauungsplan muss diesbezüglich geändert/erweitert...
Das ist normales 4-Augen-Prinzip und überall Gang und Gäbe. Ein Statiker plant/berechnet, ein anderer Prüfstatiker nimmt es ab. Ein Architekt plant, ein anderer A/SV nimmt es ab. Beide können das gleiche, sind aber für unterschiedliche Phasen zuständig, damit nicht einer das abnimmt, was er...
Die Erschließung(sumschlüsselung) von unterschiedlichen Straßen hätte ich hier auch als Argument/Lösung vorgetragen, aber wenn Ihr nun vorne bauen könnt und das Bauamt damit zufrieden ist, ist Euch ja gedient.
MfG
Dirk Grafe