Es sind 110m² Grundfläche (EG) im Haus. Ein zweites Vollgeschoss ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig.
Das 1. OG darf (siehe Rechnung Architekt) 74,99% der Grundfläche haben, damit es _nicht_ als Vollgeschoss zählt. Die Rechnung weist nach, dass das Haus im EG 110m² und im 1. OG mit 81,2m²...