Ganz genau, sie gehören nicht zu den Nebenanlagen. Aber, meiner Meinung nach werden in dem alten § 19 nur zusätzlich zu §2-13 genannte Nebenanlagen von der Ermittlung der Grundflächenzahl ausgeschlossen, also Stellplätze und Garagen nicht.
Baunutzungsverordnung 1977
§14, Abs. 1, Satz 1 sagt...