aber nur bei Grenzgänger. Immobilie ist nicht am Arbeitsplatz, der im Ausland ist, aber trotzdem über Grundbucheintrag verwertbar. Dafür dass das Gehalt nicht einfach pfändbar ist, gibt´s den Aufschlag. Das Problem Auslandsimmobilien zu finanzieren, haben regelmäßig Käufer von Ferienimmobilien.