Der zu viel ausgezahlte Betrag wird teilgekündigt und zurück gefordert und vermutlich auch Mehrzinsen berechnet. Am besten mal bei der Hausbank vorsprechen und ausrechnen lassen.
Nur der Wechsel in eine bessere Effizienzhaus Stufe ist mit einer neuen Antragstellung verbunden. Siehe 4.9 BEG FAQ
Bei der Verschlechterung wird der bestehende Vertrag bei Einreichung der Bestätigung nach Durchführung gekürzt, bei Wegfall EE-Klasse sowohl Zuschusssatz als auch Kreditbetrag.
Die Fristverlängerungen in 430 und 431 werden aktuell auch telefonisch gewährt. Der Zuschussempfänger muss nur vor Ablauf der Frist anrufen und um Verlängerung bitten. Parallel per E-Mail an 430@kfw.de und 431@kfw.de schadet nicht.
Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen muss der Uw jedes einzelnen Fensters passen oder alternativ der Uw-n. Der U-Wert des entsprechenden Normfensters.
Der Haustechnik wird nur beim Effnienzhaus berechnet.
Die KfW führt bei allen energetischen Förderungen Stichprobenprüfungen durch. Dies geschieht nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung und kann auch noch nach einigen wenigen Jahren passieren. Es werden entweder die geförderten Rechnungen angefordert oder durch Mitarbeiter der Dena ein...
Wenn die antragsseitig in der Bestätigung zum Antrag (BZA) vom Energieberater vergessen wurden anzugeben dann werden die nicht gefördert da eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses nicht möglich ist. Ob die vergessen wurden kann man sowohl in der Bestätigung zum Antrag (BZA) als auch in der...
Es wird jeder Grund akzeptiert der dazu führt, dass das Vorhaben nicht innerhalb der ursprünglichen Frist umzusetzen ist. Corona, Ukrainekrieg, Handerwerker bzw. Materialmangel, etc. etc.
Einfach Mal schreiben und nicht den Kopf darüber zerbrechen.
Einfach eine E-Mail an 461@kfw.de schreiben, Zuschussreferenz angeben, um Fristverlängerung bitten und die Gründe hierfür angeben. Versand muss von der im Kfw-Zuschussportal hinterlegten E-Mail Adresse erfolgen. Jeder begründete Antrag wird bewilligt.
Die Berechnung ist korrekt. Bitte nicht die Baubegleitungskosten vergessen. Bei bis zu 2 Wohneinheiten 10teur und bei 3 Wohneinheiten 12Teur zu 50% als Zuschuss.
Anzahl der Wohneinheiten können nachträglich nicht erhöht werden. Genauso wie die Kosten.
Also lieber 3 Wohneinheiten beantragen...
Mal abgesehen davon, dass auf der Bestätigung zum Antrag (BZA) eindeutig angegeben wird, was zur Beantragung zu tun ist. Entweder im Zuschussportal eingeben oder an die Hausbank weiterleiten. Je nachdem welche Förderung gewünscht wird.
Wenn man zum Lesen der Bestätigung zum Antrag (BZA) keine...
Die Antragsbestätigung kann im Zuschussportal als PDF heruntergeladen werden. In der FAQ des Zuschussportal steht auch geschrieben, dass kein postalischer Versand erfolgt.
Ersterwerb heißt Kauf eines neugebauten oder sanierten Objektes oder ETW vom Bauträger.
Der bereits vorhandene Grundbesitz spielt hierbei keine Rolle. Man kann auch mehrmals hintereinander/gleichzeitiger Ersterwerber verschiedener Objekte sein.
Das ist die alte EBS Förderung. Da können bestehende Zusagen ebenfalls weiter in Anspruch genommen werden. Das hat nichts mit der Einstellung der aktuellen BEG Förderung zu tun.
Die fehlende Hausnummer wird von dem Energieeffizienz-Experten bei Erstellung der Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung nachgetragen und gut ist.
Hier muss einfach nur unterschieden werden. Beim Ersterwerb von einem Bauträger z.B. einer ETW muss der Antrag gestellt werden bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.
Wenn man selbst Bauherr ist, darf man dies jedoch erst tun wenn min. die Auflassungsvormerkung des gekauften Grundstückes...
Bitte nicht vergessen, dass bei der BEG Förderung der Antrag erst gestellt werden darf, wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, wenn man selbst als Bauherr noch nicht Eigentümer des Grundstückes ist.
Es gibt auch weitere Ausschlüsse z. B. Erneuerbare-Energien-Gesetz Förderung, Steuerliche Förderung, etc.
Eine Kombination mit der genannten Förderung sollte möglich sein, darf aber nicht in der Summe beider Förderungen über 60% liegen.
Wichtig für den Isfp Bonus ist die Sanierung in min. 2 Schritten. Z. B. Step1+2 als Einzelmaßnahme bei der Bafa mit 20% Zuschuss plus 5%Isfp Bonus. Anschließend die restlichen Steps über BEG Wohngebäude das Effizienzhaus mit x% Zuschuss plus 5%Isfp Bonus. Die Sanierung in einem Schritt zum...
Aber BEG wurde auch vor Abschluss von LuL-Verträgen beantragt?
BEG wurde vor Abschluss von LuL-Verträgen beantragt? Welche Effizienzhaus Stufe soll gefördert werden?
Solange die Effizienzhausstufe sich nicht ändert gibt es keinen Handlungsbedarf. Mit der Bestätigung nach Durchführung wird lediglich das Ergebnis bestätigt. Welche Änderungen zwischen durch erfolgt sind spielt keine Rolle. Es ist auch keine geänderte Bestätigung zum Antrag (BZA) notwendig da...
Richtige Entscheidung. Jeder der jetzt noch auf seine Zusage verzichtet um einen Neuantrag zu stellen, wird vermutlich komplett leer ausgehen aufgrund der Einstellung der 55er Förderung.
Dann wurden vom Energieeffizienz-Experten keine Baubegleitungskosten in der Bestätigung zum Antrag (BZA) angegeben. Das heisst das es auch keinen Baubegleitungszuschuss gibt, da der Zuschuss nachträglich nicht erhöht werden kann.
Laut heutigem Bankenrundschreiben wird die Förderung des Effizienzhauses 55 inklusive der entsprechenden Zusätze aufgrund entsprechender Entscheidung des BMWI zum 31.01.2022 eingestellt.
Das heißt für alle Bauwilligen, dass der entsprechende Antrag in 261 oder 461 bis zum 31.01.2022 bei der...
Das dokumentierte Beratungsgespräch gilt nur in der Darlehensvariante 261 als fristwahrend.
Kleiner Tipp: vielleicht mal BEG FAQ googeln und sich dann den Punkt 3.11 genau durchlesen.
Wenn kein zweiter Kälte- oder Wärmeerzeuger vorhanden ist sollte es passen. Bestätigen kann dass allerdings immer nur der Energieeffizienz-Experte der die Effizienzhaus Berechnung macht.
Das kann man nur aus dem Punkt 5.16 der FAQ des BMWI schlussfolgern. Die Anforderung an die EE Klasse ist, dass die Heizungsanlage Bestandteil der Förderung ist.
In der Richtlinie ist dies leider nur bei der Sanierung so ausdrücklich festgehalten. Für den Neubau wird das hoffentlich bei der...
Änderungen sind nachträglich nicht möglich. Warum soll den storniert werden? Hoffentlich nicht wegen der bewussten Angaben nur eines statt zwei Zuschussempfängers?
Die Auskunft ist leider nur semi korrekt. Die Antragstellung sollte schon für den korrekten Eigentümer bzw. Erwerber erfolgen und nicht nur für einen von beiden. Eine Änderung ist nachträglich nicht möglich und die Abwicklung muss auf Basis der jetzt existierenden Zusage erfolgen.
Ohne erfolgten Kauf und Bestätigung über die energetischen Baukosten durch den Bauträger wird der Energieeffizienz-Experten vermutlich nicht die Bestätigung nach Durchführung ausstellen um eine Auszahlung beantragen zu können.
Die Bestätigung zum Antrag (BZA) genügt zur Antragstellung. Wenn der Antrag persönlich als Einzelperson oder Ehepaar gestellt wird ist überhaupt kein Dokument hochzuladen.